Bericht Vorkonsultation
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286
Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU
Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation
1 Einleitung
Mit Schreiben vom 11. Mai 2012 hat das BAV den schweizerischen Eisenbahnunternehmen sowie Verbands- und Industrievertretern das Konzept zur Umsetzung der vom Parlament am 16. März 2012 verabschiedeten zweiten Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 zur Vorkonsultation unterbreitet.
Die Konsultierten wurden gebeten, sich zu nachstehenden Fragen zu äussern:
1. Ist die Umsetzung der folgenden Themen in den Grundzügen klar definiert und nach-
vollziehbar? Wo würden Sie sich ferner Ergänzungen oder Präzisierungen wünschen:
a. Geltungsbereich der Bestimmungen über die Interoperabilität mit dem europäischen Streckennetz (voll, teilweise und nicht interoperable Strecken)?
b. Geltungsbereich der Bestimmungen zur Umsetzung der Sicherheits-Richtlinie?
c. Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen für Bauten und Anlagen?
d. Bewilligungen und Zulassungen für Fahrzeuge?
e. Unabhängige Prüfstellen (Gutachter)?
f. Bewilligungen im Zusammenhang mit Netzzugang?
g. Überwachung Betrieb / Marküberwachung?
2. Haben Sie Bemerkungen zu neuen Pflichten, wie der Erarbeitung des Jahresberichts
oder der Anwendung der GSM Überwachung?
3. Weitere Bemerkungen zum Umsetzungskonzept?
4. Welche Bemerkungen möchten Sie allenfalls schon heute zum EBV- / NZV-
Vorkonsultations-Entwurf abgeben?
Dieser Auswertungsbericht enthält die wichtigsten Ergebnisse der Vorkonsultation.
Die Unterlagen der Vorkonsultation sind weiterhin auf der Homepage des BAV einsehbar unter: www.bav.admin.ch → Dokumentation → Abgeschlossene Vernehmlassungen
→ VORKONSULTATION: Umsetzung Bahnreform 2.2; Anpassungen EBV / NZV.