Bericht Vorkonsultation
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286
Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU
Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation
Beurteilung:
Die Streckenumteilungsanträge ergeben sich zum Teil aufgrund der graphischen Darstellung in der Karte, wonach bei nahe gelegenen und bei nahezu parallel verlaufenden Strecken diese aufgrund des Kartenmasstabes überlagert werden. Dadurch kann eine rote Strecken von einer grünen Streck überlagert und in der Darstellung auf der Karte zu hellgrün werden.
Diese „graphisch bedingte Problematik kann in der Karte selber nicht bereinigt werden. Damit aber die Streckenzuteilungen klar und eindeutig nachvollzogen werden können, muss den Konsultationsunterlagen zusätzlich ebenfalls eine tabellarische Zusammenstellung der Streckeneinteilung mit dazu passender Karte beigelegt werden (vgl. Beilage 2).
Die übrigen Umteilungsanträge werden vorderhand nur zur Kenntnis genommen. Die Anhörungsunterlagen werden in dieser Hinsicht nicht angepasst. Die Klärung der Netzeinteilung mit den Infrastrukturbetreiberinnen erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Anhörungauswertung.
Eine Verkleinerung des Kernnetzes resp. der dunkelgrünen Strecken zu Gunsten des Ergänzungsnetzes resp. der hellgrünen Strecken wird grundsätzlich jedoch unterstützt, wenn dadurch die Effizienz erhöht wird, ohne die Umsetzung der Interop-Richtlinie zu gefährden. Eine Umteilung von dunkelgrün zu hellgrün ist diesfalls unproblematisch, da es für das Verkehren von interoperable zugelassenen Fahrzeugen keine Rolle spielt ob es sich hierbei um eine dunkelgrüne oder hellgrüne Strecke handelt. Das Verkehren ist gewährleistet.
Eine Umteilung von hellgrün zu dunkelgrün wird grundsätzlich nicht unterstützt, da es keinen zusätzlichen Nutzen bringt und nur zusätzliche Kosten generiert werden für Anpassungen an der Infrastruktur.
Von einer Umteilung von hellgrün zu rot ist abzusehen.
Die Infrastrukturen der Strecken, die dem Kernnetz zugeteilt sind, müssen in technischer Hinsicht im Endzustand grundsätzlich sämtliche TSI-Anforderungen erfüllen. Das gesamte CH-Schienennetz interoperabel im Sinne der Umsetzung aller TSI-Anforderungen zu machen, ist für neue Strecken mit entsprechenden Kostenfolgen verbunden und bei bestehenden Strecken eventuell gar nie mit verhältnismässigem Aufwand erreichbar.
2.1.4 Zeitliche Umsetzung
Vorkonsultationsantworten:
Es wurde erkannt, dass die Umsetzung der Interoperabilität mit erster Priorität im Bereich der voll interoperablen Normalspurbahnen erfolgen soll.
Mit dem Hinweis, dass die eingesetzten Bahninfrastrukturen eine Nutzungsdauer von bis zu 80 Jahren und mehr aufweisen, sollte gemäss Eingaben ein hinreichend langer Zeitraum für die Erfüllung der Bestimmungen (pro Strecke und evtl. sogar pro TSI-Teilsystem) einberaumt werden.