Entwurf RL Netzzugang
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 31Fedlex · Vorlage
BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit
Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung
19 Anlagen
19.1 Antragsformular Sicherheitsbescheinigung
ANTRAG AUF ERSTERTEILUNG EINER SICHERHEITSBESCHEINIGUNG
TEIL A und B
AUFSICHTS-UND SICHERHEITSBEHÖRDE
1.1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Zulassungen und Regelwerke
Mühlestrasse 6
CH-3003 Bern
2.1 Antrag auf Erteilung einer SICHERHEITSBESCHEINIGUNG Teil A
2.2. Neue Bescheinigung
2.3 Erneute Bescheinigung 2.4 Nummer der gültigen
- Netzzugangsbewilligung
- Wenn vorhanden, Bescheinigung Teil A
Art des beantragten Betriebs (eine oder mehrere) und geschätzte Beförderungsleistung
Personenverkehr
2.5 Personenverkehr 2.7 weniger als 50 Mio. Personen-Regelzüge kilometer im Jahr
2.6 Personenverkehr 2.8 Zwischen 50 Mio. und 200 Mio.
Charterzüge Personenkilometer im Jahr
2.9 200 Mio. oder mehr Personenkilometer im Jahr
Güterverkehr
2.10 einschliesslich der 2.11 weniger als 500 Mio. Tonnen-Beförderung kilometer im Jahr
gefährlicher Güter
2.10 unter Ausschluss 2.12 500 Mio. oder mehr Tonnen-
der Beförderung kilometer im Jahr
gefährlicher Güter
Spezieller Verkehr
2.14 Rangierfahrten, Probe-und Überführungsfahrten,
Fahrten mit historischen Fahrzeugen u.a.
2.15 Datum Aufnahme des Betriebs
Das antragstellende Eisenbahnunternehmen gehört aufgrund der Zahl Beschäftigten zu folgender Kategorie:
2.16 Kleinstunternehmen 2.18 mittelgrosses Unternehmen
zwischen 0 und 19 Beschäftigte zwischen 100 und 499 Beschäftigte
2.17 Kleinunternehmen 2.19 Grossunternehmen
zwischen 20 und 99 Beschäftigte Grösser 500 Beschäftigte
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