Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

19 Anlagen

19.1 Antragsformular Sicherheitsbescheinigung

ANTRAG AUF ERSTERTEILUNG EINER SICHERHEITSBESCHEINIGUNG

TEIL A und B

AUFSICHTS-UND SICHERHEITSBEHÖRDE

1.1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Zulassungen und Regelwerke

Mühlestrasse 6

CH-3003 Bern

2.1 Antrag auf Erteilung einer SICHERHEITSBESCHEINIGUNG Teil A

2.2. Neue Bescheinigung

2.3 Erneute Bescheinigung 2.4 Nummer der gültigen

- Netzzugangsbewilligung

- Wenn vorhanden, Bescheinigung Teil A

Art des beantragten Betriebs (eine oder mehrere) und geschätzte Beförderungsleistung

Personenverkehr

2.5 Personenverkehr 2.7 weniger als 50 Mio. Personen-Regelzüge kilometer im Jahr

2.6 Personenverkehr 2.8 Zwischen 50 Mio. und 200 Mio.

Charterzüge Personenkilometer im Jahr

2.9 200 Mio. oder mehr Personenkilometer im Jahr

Güterverkehr

2.10 einschliesslich der 2.11 weniger als 500 Mio. Tonnen-Beförderung kilometer im Jahr

gefährlicher Güter

2.10 unter Ausschluss 2.12 500 Mio. oder mehr Tonnen-

der Beförderung kilometer im Jahr

gefährlicher Güter

Spezieller Verkehr

2.14 Rangierfahrten, Probe-und Überführungsfahrten,

Fahrten mit historischen Fahrzeugen u.a.

2.15 Datum Aufnahme des Betriebs

Das antragstellende Eisenbahnunternehmen gehört aufgrund der Zahl Beschäftigten zu folgender Kategorie:

2.16 Kleinstunternehmen 2.18 mittelgrosses Unternehmen

zwischen 0 und 19 Beschäftigte zwischen 100 und 499 Beschäftigte

2.17 Kleinunternehmen 2.19 Grossunternehmen

zwischen 20 und 99 Beschäftigte Grösser 500 Beschäftigte

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