Vorlage

Vernehmlassung 2012/9: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

Art. 54 Abs. 1bis

1bisSetzt eine Fernmeldedienstanbieterin für die Verbreitung von Programmen verschiedene Technologien ein, kann sie in jener Technologie teilweise oder ganz auf die Verbreitungspflicht verzichten, die vom Publikum nur in geringem Ausmass genutzt wird. Das UVEK bestimmt den massgeblichen Grenzwert, die Programme, für die die Verbreitungspflicht aufgehoben wird, sowie die Übergangsfrist.

II

Anhang 2 wird wie folgt geändert:

Ziff. 1 Abs. 2 und 3

Aufgehoben

III

Diese Änderung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova