Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten
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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699
– Die räumliche Ausdehnung von Lastwagenüberholverboten auf Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen oder auf Strecken mit einer längeren Steigung. Die entsprechenden Massnahmen sind definiert und werden zeitnah umgesetzt.
Im Weiteren ist die Funktionsfähigkeit der Anschlüsse systematisch zu überprüfen, und es sind geeignete bauliche und betriebliche Massnahmen für den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Anschlüsse festzulegen und umzusetzen.
1.7 Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Engpassbeseitigung erforderlich
Mit der Umsetzung des Programms Engpassbeseitigung kann nur ein Teil der erwarteten Engpässe beseitigt werden (s. Ziff. 1.4.4). In verschiedenen Gebieten der Schweiz werden auch Engpässe der gravierenden Problemstufen II und III bestehen bleiben. Die vorgesehenen betrieblichen Massnahmen können zwar einen Beitrag zum Erhalt des Verkehrsflusses auf den Nationalstrassen leisten. Sie werden aber nicht ausreichen, um die Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen auch längerfristig gewährleisten zu können. Zudem besteht ein anhaltender Druck der Kantone und Regionen, die zur Entlastung des nachgelagerten Strassennetzes und zur Erschliessung von weiteren Siedlungsgebieten den Bau zusätzlicher Autobahnanschlüsse fordern. Der Bau solcher Anschlüsse führt zu einer zusätzlichen Belastung des Nationalstrassennetzes.
Deshalb ist der Bundesrat der Auffassung, dass für die bauliche Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz zusätzliche finanzielle Mittel bereit gestellt werden müssen. Hinzu kommt, dass der SFSV auch ohne zusätzliche Verpflichtungen bereits ab ca. 2016/2017 eine Unterdeckung droht. Auf diesen Sachverhalt hat der Bundesrat bereits in der ersten Programmbotschaft zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz sowie in der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz hingewiesen.
Der Bundesrat erarbeitet derzeit eine Vorlage, die den Handlungsbedarf umfassend darstellt und Vorschläge zur nachhaltigen Ausgestaltung der Strassenfinanzierung unterbreitet. Die Finanzierung eines zusätzlichen Bedarfs für die Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz sowie für die erforderlichen neuen Netzelemente ist Bestandteil dieser Vorlage. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Vorlage im Sommer 2013 zur Vernehmlassung frei zu geben.
2 Erläuterungen zum Bundesbeschluss
Art. 1
Mit Artikel 1 des Bundesbeschlusses werden die finanziellen Mittel für die Realisierung von drei weiteren Engpassbeseitigungsprojekten aus dem Modul 1 zur Freigabe beantragt. Aus der Tabelle ist ersichtlich, auf welchen Nationalstrassen und in welchen Kantonen sich die Projekte befinden.
Im Sinne der Vollständigkeit sind in der Tabelle ausserdem die Projekte aufgeführt, die die eidgenössischen Räte im Rahmen der ersten Programmbotschaft und der 2. Stufe der kon-