Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten

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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699

tigung nicht zu rechtfertigen. Die Aufnahme ist dann sinnvoll, wenn sie aus Sicht der Raumentwicklung (Entwicklung des linken Seeufers) erwünscht und die Zweckmässigkeit nachgewiesen ist. Zur Beseitigung des Engpasses auf der bestehenden N1 leistet die Traversée du Lac in Genf nur auf den süd-westlichen N1-Abschnitten einen spürbaren Beitrag.

Eine Engpassbeseitigung auf der Nationalstrasse in den Räumen Limmattal und Lausanne – Montreux ist nur mit einer grossräumigen Lösung jedoch nicht mit einer Fahrstreifenaddition machbar (s. Ziff. 1.4.4.1). Im Rahmen zukünftiger Planungen wird zu prüfen sein, mit welchen Massnahmen die erforderliche Engpassbeseitigung am zweckmässigsten erreicht und die Auswirkungen auf Natur und Landschaft auf ein vertretbares Mass reduziert werden können.

1.6 Ergänzende Massnahmen unerlässlich

Bis zur Realisierung der vorgeschlagenen Erweiterungsmassnahmen wird es noch eine geraume Zeit dauern. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Problemdruck auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz markant zunehmen. Parallel zu den vorliegenden Erweiterungsmassnahmen müssen deshalb die bereits eingeleiteten Massnahmen zur besseren Bewirtschaftung der verfügbaren Kapazitäten entschlossen umgesetzt und konsequent angewendet werden.

Solche Massnahmen des Verkehrsmanagements können gewisse Verbesserungen im Verkehrsfluss bewirken. Für eine umfassende Sanierung der Engpasssituation werden sie allerdings nicht ausreichen. Sie können vor allem zur rasch umsetzbaren Minderung der negativen Auswirkungen von Kapazitätsengpässen zum Tragen kommen.

Unter die Massnahmen des Verkehrsmanagements fallen beispielsweise:

– Die rechtzeitige, korrekte und verkehrsträgerübergreifende Information der Verkehrsteilnehmenden über das aktuelle Verkehrsgeschehen. Zu diesem Zweck müssen die Einrichtungen zur besseren und rascheren Erfassung des Verkehrsgeschehens weiter ausgebaut werden.

– Die Vermittlung von Umfahrungsempfehlungen bei lokalen Verkehrsüberlastungen.

– Die zeitlich und örtlich beschränkte Nutzung der Pannenstreifen zur Deckung von Spitzenbelastungen. Eine erste entsprechende Massnahme wird seit Januar 2010 zwischen Morges und Ecublens erfolgreich betrieben. Weitere Massnahmen sind in Vorbereitung.

– Die Dosierung der Zufahrten zu den Nationalstrassen an den Anschlüssen. Durch diese Massnahme soll der Zufluss verstetigt und die Beeinträchtigung des Verkehrs auf der Stammachse vermindert werden. Erste entsprechende Massnahmen sind bereits in Betrieb. Weitere werden schrittweise umgesetzt.

– Massnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses durch die schrittweise Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei drohender Verkehrsüberlastung durch den Einsatz dynamischer Geschwindigkeitsanzeigen und Stauwarnungen. Entsprechende Anlagen sind konzipiert und werden im Rahmen der ordentlichen Instandsetzungsarbeiten schrittweise umgesetzt.