Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten

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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699

junkturellen Stabilisierungsmassnahmen bereits beschlossen haben. Ebenfalls aufgeführt sind die bereits beschlossenen finanziellen Mittel für die planerische Bearbeitung der Projekte aus den Modulen 2 und 3. Diese Bearbeitung ist eine unverzichtbare Vorbedingung für die Realisierung und dauert in der Regel mehrere Jahre. Damit die Projekte dereinst zeitgerecht realisiert werden können, müssen die finanziellen Mittel für diese Arbeiten bereits heute zur Verfügung gestellt werden. Werden die entsprechenden Engpassbeseitigungsprojekte dereinst realisiert, sind diese Aufwendungen buchhalterisch den jeweiligen Projekten zuzuordnen. Nach heutigem Kenntnisstand ist nicht absehbar, ob alle Projekte umgesetzt werden, die heute planerisch bearbeitet werden. Sollte dies der Fall sein, wird ein Teil dieser finanziellen Mittel keinen Projekten zugeordnet werden können. Dies ist in Kauf zu nehmen, denn nur mit einer breiten – auf viele Projekte ausgelegten – planerischen Bearbeitung ist sichergestellt, dass dereinst auch die «richtigen» Projekte zeitgerecht zur Realisierung kommen.

Ebenfalls kann der Tabelle die Höhe des gesperrten Restkredits im Umfang von 2‘970 Millionen Franken entnommen werden.

Art. 2

Der Bundesbeschluss untersteht als einfacher Bundesbeschluss nicht dem Referendum.

3 Auswirkungen

3.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Mit der Verabschiedung des IFG haben die eidgenössischen Räte die finanziellen Mittel für die zu realisierenden Fahrstreifenergänzungen an bestehenden Nationalstrassen im Umfang von 5,5 Milliarden Franken (Preisstand 2005; ohne Berücksichtigung der Teuerung und Mehrwertsteuer) bereits reserviert. Mit dem jetzt vorliegenden Programm werden die entsprechenden Projekte lediglich priorisiert und so der effiziente Einsatz der bereitgestellten finanziellen Mittel sichergestellt. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt über den IF nach Massgabe der verfügbaren Mittel.

Die Umsetzung der Projekte ist mit erheblichen Verfahrens- und damit auch Kosten- und Terminrisiken verbunden. Entsprechend schwierig ist es, den Mittelabfluss aus dem IF zur Realisierung der Projekte zur Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz verlässlich zu ermitteln. Aus der aktuellen Planung des ASTRA und unter Berücksichtigung der aktuellen Zuteilung der Projekte zu den Modulen resultiert die nachfolgend dargestellte jährliche Belastung des IF.