Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten

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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699

Auf der Kostenseite fallen die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Programms ins Gewicht. Dazu gehören die Investitionskosten sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der zusätzlichen Strassenflächen.

Gesellschaft: Positive Auswirkungen überwiegen

Durch die Umsetzung des Programms wird die Zahl der Unfälle vermindert. Dank der Beseitigung der Engpässe wird mehr Verkehr auf den sicheren Nationalstrassen abgewickelt. Ohne Erweiterungen wäre dies nicht der Fall: Die Überlastung der Nationalstrassen würde weiter zunehmen, und der Verkehr würde vermehrt auf die unfallträchtigeren Strassen des untergeordneten Netzes ausweichen. Auch die besonders häufigen Auffahrunfälle in Stausituationen würden weiter zunehmen. Insgesamt ergibt sich aus der daraus resultierenden Vermeidung von Unfallkosten ein jährlicher Nutzen von 30 Millionen Franken.

Auch auf die Siedlung hat die Umsetzung des Programms positive Auswirkungen. Die Fokussierung auf die Erweiterungen in Agglomerationen stärkt die Agglomerationskerne. Die Wohnlichkeit im Siedlungsgebiet wird durch die Verlagerung von Verkehr auf die Nationalstrassen erhöht.

Fazit: In der Summe leistet das Programm Engpassbeseitigung einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Es erzielt ein deutlich positives Ergebnis in der Nutzen-Kosten-Analyse und unterstützt unter Berücksichtigung der weiteren, nicht monetarisierbaren Indikatoren eine nachhaltige Entwicklung.

1.5 Neue Netzelemente

Bereits in der ersten Programmbotschaft hat der Bundesrat aufgezeigt, dass in den Räumen Glattal und Lausanne / Morges der Bau einer neuen Verbindung die bessere Lösung darstellt als die Erweiterung der bestehenden Nationalstrassen. Die im Anschluss an die erste Programmbotschaft durch das ASTRA durchgeführten Studien bestätigen diese Einschätzung (s. Ziff. 1.3.3.3).

In der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung (SR 725.113.11) hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Aufnahme dieser beiden neuen Netzelemente zum Beschluss vorgelegt. Die Aufnahme der beiden Netzelemente in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz ist im Grundsatz unbestritten.

Eine Aufnahme weiterer neuer Netzelemente in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz steht zurzeit nicht zur Diskussion:

– Für die Räume St. Gallen (Südspange), Bern (Bypass Nordwest) und Winterthur (Süd-

ostumfahrung) konnte im Rahmen der durchgeführten Vertiefungsstudien nachgewiesen werden, dass Erweiterungen entlang der bestehenden Nationalstrasse zielführender sind als der Bau neuer Strassenverbindungen (s. Ziff. 1.3.3.3).

– Eine Aufnahme der Traversée du Lac in Genf in den Bundesbeschluss über das National-

strassennetz wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht und allein aus Sicht der Engpassbesei-