Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten
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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699
Aus Sicht der übergeordneten Bahninfrastruktur sind insbesondere die Projekte "Überwerfung Pratteln" (STEP) und "Entflechtung Liestal" (ZEB) sowie Massnahmen zur Leistungssteigerung des Bahnhofs Basel zu erwähnen.
Insgesamt ist von den vorgesehenen Massnahmen eine geringfügige Entlastung der Nationalstrasse A2 zu erwarten. Für die Beseitigung des erwarteten Engpasses auf der Nationalstrasse werden diese aber bei Weitem nicht ausreichen.
Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
Eine Erweiterung der innerstädtischen Nationalstrasse im Raum Basel ist sowohl für die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des übergeordneten Strassennetzes als auch aus Sicht der Agglomerationspolitik zwingend notwendig. Deshalb hat der Bundesrat eine vom Kanton entwickelte Variante mit der Erweiterung der bestehenden N2 im Raum Basel und einer städtebaulichen Aufwertung im Bereich des Gellertdreiecks in der ersten Programmbotschaft dem Modul 2 zugeordnet.
Bei der Erarbeitung des generellen Projekts hat sich gezeigt, dass diese Variante politisch nicht mehrheitsfähig ist. Deshalb suchen das ASTRA und der Kanton Basel-Stadt seither nach alternativen und städtebaulich besser verträglichen Lösungen. Entsprechende Vorstellungen liegen inzwischen vor. Die bau- und verkehrstechnische Machbarkeit dieser Lösungsansätze muss jedoch weiter vertieft werden.
Der Bundesrat hat auf Grund der Ausgangslage und des hohen Problemdruckes beschlossen, die bisherige Lösung mit einem Investitionsvolumen von 915 Millionen Franken im Modul 2 des Programms Engpassbeseitigung zu belassen. Er trägt damit der hohen Bedeutung der Engpassbeseitigung im Raum Basel Rechnung. Sobald eine neue Lösung gefunden und zwischen Bund und Kanton abschliessend abgestimmt ist, muss eine Neubewertung erfolgen. Diese kann sich je nach Kostenfolge auch auf die Zuteilung anderer Projekte zum derzeit finanzierten Modul 2 auswirken.
Die Erweiterung des Nationalstrassenabschnitts zwischen der Verzweigung Hagnau und dem Anschluss Liestal erachtet der Bundesrat auf Grund des sehr hohen Handlungsbedarfs ebenfalls als unumgänglich. Der verkehrliche Nutzen einer Erweiterung der Nationalstrasse auf diesem Abschnitt kommt jedoch erst zum Tragen, wenn der Engpass auf der N2 im Raum Basel beseitigt ist. Deshalb teilt der Bundesrat dieses Projekt dem Modul 3 zu.