Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 67Fedlex · Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699
tunnel Zug und Strassen mit reduzierten Verkehrsbelastungen wird im Siedlungsgebiet das Potential für attraktive und siedlungsverträgliche Strassen geschaffen. Die Agglomeration profitiert von der Erweiterung der N4 zwischen Blegi und Rütihof. Dank Netzergänzungen, neuen Quartierverbindungen und den verkehrsberuhigten Ortskernen wird der Langsamverkehr in der Agglomeration zusätzlich gefördert.
Insgesamt ist durch die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen mit einer geringfügigen Veränderung der Verkehrsmittelwahl zu rechnen, die sich auch geringfügig auf die Nationalstrassen N2, N4 und N14 auswirken dürfte.
Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
Bereits in der ersten Programmbotschaft haben die eidgenössischen Räte den 6-Spur-Ausbau zwischen Blegi und Rütihof verbindlich beschlossen. Die diesbezüglichen baulichen Arbeiten sind abgeschlossen.
Auf dem innerstädtischen Nationalstrassennetz in Luzern kann der Engpass nur mit dem kostenintensiven Projekt "Bypass Luzern" beseitigt werden. Positiv zu bewerten ist bei diesem Projekt, dass es einen Engpass innerhalb einer Kernagglomeration löst und somit die von der Agglomerationspolitik gewünschte Siedlungsentwicklung nach innen fördert. Unterstützend hinzu kommt, dass die N2 im Raum Luzern Bestandteil der zentralen Nord-Süd-Verbindung ist. Eine Zuteilung des Projekts ins Modul 2 ist jedoch trotz der nachgewiesenen Notwendigkeit nicht möglich. Grund hierfür sind die hohen Investitionskosten, die damit verbundenen eher schlechten Bewertungsresultate und der im Vergleich zu anderen Kernagglomerationen geringere Problemdruck (Problemstufe II). Wollte der Bundesrat dieses Projekt dem finanzierten Modul 2 zuordnen, müsste er andere, besser bewertete und ebenfalls notwendige innerstädtische Projekte zur Engpassbeseitigung zu Gunsten des Bypass Luzern zurückstufen. Nach Ansicht des Bundesrates wäre dies nicht zu rechtfertigen. Deshalb hat er den Bypass Luzern erneut dem Modul 3 zugeordnet.
Die Erweiterung der Nationalstrasse zwischen Rotsee und Buchrain (Erweiterung Nord) kann nur in Verbindung mit dem Bypass Luzern in Frage kommen. Er wird daher weiterhin dem Modul 3 zugeordnet.
Auf Grund der verschärften Engpassproblematik auf dem Nationalstrassenabschnitt Buchrain
– Rütihof (Problemstufe III) ist die Zuteilung des Projekts ins Modul 4 nicht mehr gerechtfertigt. Der Bundesrat schlägt daher vor, dieses Projekt dem Modul 3 zuzuteilen. Im Rahmen weiterer Untersuchungen wird die Zweckmässigkeit der Erweiterung detailliert zu prüfen sein. Ein grosses Augenmerk wird dabei auf die möglichen Auswirkungen der Erweiterung auf die N2 im Raum Luzern zu richten sein.
Zurückgestellte Vorhaben im Nationalstrassennetz
Auf Grund des geringeren Problemdrucks nicht in die engere Betrachtung mit einbezogen und definitiv verworfen werden die Erweiterungen auf den Abschnitten Alpnach – Sarnen-Nord und Sempach – Emmen.