Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten

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Zusammen mit den bereits umgesetzten tiefergreifenden Massnahmen der Aufgabenüberprüfung beläuft sich das gesamte Entlastungspotenzial dieses Massnahmenpakets (inklusive Vermeidung von Mehrbelastungen) auf gut eine Milliarde.

2 Die Vorlage im Detail

2.1 Einleitung

Im nachfolgenden Teil werden zunächst die Massnahmen des KAP 2014 erläutert, die bereits umgesetzt sind und bei denen kein Entscheidbedarf besteht (Ziff. 2.2). Es folgen diejenigen Massnahmen, die dem Parlament im Rahmen des Bundesgesetzes über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket beantragt werden sollen (Ziff. 2.3). Weiter werden unter Ziffer 2.4 die tiefergreifenden Massnahmen der Aufgabenüberprüfung vorgestellt, die nicht mit dieser Botschaft beantragt werden oder die bereits umgesetzt sind; hier besteht seitens des Parlaments – abgesehen von einer allfälligen Mitwirkung bei der Planung im Sinne von Art. 28 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20028– kein Entscheidbedarf. Die einnahmenseitigen Massnahmen sind schliesslich unter Ziffer 2.5 erläutert. Eine Übersicht über alle Massnahmen des KAP 2014 findet sich in den Anhängen 1 und 2 (gegliedert nach Departementen).

2.2 Bereits umgesetzte Massnahmen

Bereits im Finanzplan 2014-2016 enthalten sind eine Reihe von Sparmassnahmen und Reformen, die zum Zeitpunkt dessen Verabschiedung umsetzungsreif waren. Sie stellen Vorleistungen zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 dar und haben dazu beigetragen, die finanzpolitische Situation um 120 bis 140 Millionen pro Jahr zu verbessern. Diese Massnahmen werden in der Folge kurz erläutert.

Individuelle Prämienverbilligung

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ergeben sich im Rahmen der im Jahre 2009 beschlossenen und 2012 erstmals umgesetzten dreijährlichen Überprüfung der Medikamentenpreise erhebliche Kosteneinsparungen. Die damit verbundenen Minderausgaben bei den vom Bund zu leistenden Beiträgen an die Prämienverbilligung führen zusammen mit verschiedenen Anpassungen bei den Annahmen, welche die Kostenentwicklung in der OKP bestimmen, zu Reduktionen der Bundesausgaben in den Jahren 2014 bis 2016 von insgesamt rund 70 bis gegen 100 Millionen pro Jahr. Diese Entlastungen sind im Finanzplan 2014-2016 vom 22. August 2012 bereits vollumfänglich umgesetzt. Die erwähnten Kosteneinsparungen in der OKP dürften auch zu Reduktionen bei den Kantonsausgaben für die Prämienverbilligungen führen.

8 SR 171.10