Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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2.3.5 Massnahmen im Migrationsbereich
Ausgangslage
Zur Eindämmung des Kostenwachstums im Asylbereich sind drei verschiedene Massnahmen vorgesehen. Diese bezwecken einerseits eine Verkürzung des Asylverfahrens sowie andererseits die Beseitigung von Fehlanreizen bei der beruflichen Integration von Asylsuchenden.
Im Finanzplan vom 22.08.2012 eingestellte Mittel (in Mio.) FP2014 FP2015 FP2016
BFM / A2310.0166 Asylsuchende: Verwaltungs- 489,2 449,2 439,6 aufwand und Sozialhilfe Kantone
Total 489,2 449,2 439,6
Massnahmen
Durch eine Anpassung des Finanzierungssystems der Globalpauschalen soll die berufliche Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich gefördert werden.
Mit einer Praxisänderung bei den Mehrfachgesuchen gemäss Dublin-Abkommen werden die Kosten für die Sozialhilfe an Asylsuchende bereits ab 2013 verringert.
Die Bereitstellung zusätzlicher Bundesunterkünfte durch das VBS ermöglicht die Beschleunigung der Asylverfahren und verringert gleichzeitig die Zahl jener Asylsuchenden, die den Kantonen zugewiesen werden müssen. Diese Massnahme sollte Kostensenkungen bei der Sozialhilfe an Asylsuchende zur Folge haben.
Entlastungswirkung (in Mio.) FP2014 FP2015 FP2016 Entlastungen ggü. FP 2014-2016 (Sparauftrag)
BFM / A2310.0166 Asylsuchende: Verwaltungs- 5,8 7,4 7,4 aufwand und Sozialhilfe Kantone
Im FP 2014-2016 umgesetzte Entlastungen
BFM / A2310.0166 Asylsuchende: Verwaltungs- 11,0 11,0 11,0 aufwand und Sozialhilfe Kantone
Entlastungen total 16,8 18,4 18,4
Rechtliche Voraussetzungen
Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197422 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 5.