Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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Beschreibung der Massnahmen
Anpassung des Finanzierungssystems der Globalpauschalen für die Sozialhilfe- und Betreuungskosten der Kantone (Streichung des Faktors W)
Mit dem heutigen Finanzierungssystem der Globalpauschalen ist es für die Kantone nicht besonders attraktiv, Arbeitsbewilligungen zu erteilen: In der Berechnungsformel des Auszahlungsbetrages werden pro erwerbstätige Person durchschnittlich 1,7 Globalpauschalen abgezogen (Faktor W). Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass eine erwerbstätige Person finanziell für durchschnittlich 1,7 Personen aufkommen kann. Der Faktor W beinhaltet einen negativen Anreiz: Es werden diejenigen Kantone belohnt, welche ihr Engagement zu Gunsten einer wirtschaftlichen Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf ein Minimum reduzieren, was den politischen Zielen (positive Kostenentwicklung und Integration in den Arbeitsmarkt) zuwiderläuft. Im Rahmen der laufenden Revision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen vom 11. August 199923 wird die Berechnungsformel dadurch angepasst, dass der Faktor W gestrichen und stattdessen für die Berechnung des Abzugs auf die durchschnittliche schweizerische Erwerbsquote der betreffenden Personenkategorie abgestellt wird. Damit entsteht für die Kantone ein Anreiz zur Erhöhung der Erwerbsquote. Je höher diese ist, desto geringer fallen die Fürsorgeausgaben der Kantone aus; gleichzeitig werden die Kantone nicht mit einer Kürzung der Globalpauschalen "bestraft". Es ist zu erwarten, dass die Erwerbsquote infolge des neuen Finanzierungssystems steigt und somit Einsparungen im Umfang von 5,8 Millionen (2014) resp. 7,4 Millionen (ab 2015) erzielt werden können.
Bereits umgesetzte Massnahmen
Angesichts steigender Asylgesuchszahlen hat der Bundesrat im Rahmen des Voranschlags 2013 bereits zwei der genannten Massnahmen umgesetzt:
• Bei Asylsuchenden, welche nach erfolgter Überstellung an den zuständigen Dublin-Staat innert einer Frist von sechs Monaten erneut ein Asylgesuch in der Schweiz einreichen, wird seit 2012 grundsätzlich kein neues Asylverfahren mehr eingeleitet. Mit dieser Massnahme können bei der Sozialhilfe für Asylsuchende ab 2013 Einsparungen von 4 Millionen pro Jahr erzielt werden.
• Das VBS stellt seit Mitte 2012 Armeeunterkünfte für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung. Durch den Verbleib der Asylsuchenden in den Einrichtungen des Bundes soll die Verfahrensdauer insgesamt verkürzt und die Zahl der den Kantone zugewiesenen Personen reduziert werden. Die Umsetzung dieser Massnahme ermöglicht eine Reduktion der Sozialhilfe an Asylsuchende und entlastet den Haushalt ab 2014 damit jährlich um 7 Millionen.
Der Bundesrat hat überdies beschlossen, weitere Massnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren zu erarbeiten (s. Ziff. 2.4.3.12).