Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 32Fedlex · Erläuternder Bericht
2.3.7 Massnahmen bei der Armee
Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 25. April 2012 den Ausgabenplafonds der Armee auf 4,7 Milliarden ab 2015 festgelegt und dies im Finanzplan 2014-2016 vom 22. August 2012 abgebildet. Damit sollen nach Auffassung des Bundesrates namentlich ein Bestand von 100'000 Armeeangehörigen und die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge finanziert werden. Der Bundesrat wird dem Parlament in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee die nötigen Anpassungen am Leistungsprofil vorlegen.
Im Finanzplan vom 22.08.2012 eingestellte Mittel (in Mio.) FP 2014 FP 2015 FP 2016
Verteidigung 4‘087,5 4‘291,1 4‘346,3 armasuisse Immobilien 428,9 434,7 440,9
Total 4‘516,4 4‘725,8 4‘787,2
Massnahmen
Bei der Erarbeitung des KAP 2014 ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass die Armee nicht von Sparmassnahmen ausgenommen werden kann. Mit Rücksicht auf seinen früheren Beschluss zum Ausgabenplafond der Armee hat er indes beschlossen, vornehmlich im Jahr 2014 Einsparungen vorzunehmen (74,0 Mio.); in den Folgejahren fallen die Einsparungen wesentlich tiefer aus (13 Mio.), so dass der Ausgabenplafond von 4,7 Milliarden ab 2015 gehalten werden kann.
Die Kürzungen sollen teils im Immobilienbereich, teils bei der Verteidigung vollzogen werden. Die definitive Aufteilung zwischen diesen beiden Bereichen erfordert indes mehr Zeit und konnte zum Zeitpunkt der Eröffnung der Anhörung der Kantone noch nicht festgelegt werden. Diese sind von diesen Kürzungen indes nicht direkt betroffen.
Entlastungswirkung (in Mio.) FP2014 FP2015 FP2016 Entlastungen ggü. FP 2014-2016 (Sparauftrag)
Armee (Verteidigung und armasuisse Immobilien) 74,0 13,0 13,0
Entlastungen total 74,0 13,0 13,0
Rechtliche Voraussetzungen
Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014, Ziffer 2: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197426 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4 Absatz 1, Ziffer 7.
Beschreibung der Massnahmen
Die Kürzungen sollen teils im Immobilienbereich, teils bei der Verteidigung vollzogen werden. Die definitive Aufteilung zwischen diesen beiden Bereichen erfordert indes mehr Zeit und konnte zum Zeitpunkt der Eröffnung der Anhörung der Kantone