Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten

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und Wiederinstandstellung sowie an die Erneuerung von Schutzbauten und -anlagen gegen die Gefahren des Wassers, von Lawinen, Steinschlag oder Rutschungen. Ebenso unterstützt er die Erstellung von Gefahrengrundlagen, Gefahrenkarten sowie die Errichtung von Messstellen und Frühwarndiensten. Für diese Aufgaben sind Ausgaben in der Grössenordnung von 230 Millionen pro Jahr eingeplant. Der Grossteil der Mittel wird auf der Basis von Programmvereinbarungen oder im Rahmen von Zusicherungen für Einzelprojekte ausgerichtet; nur gut 10 Millionen pro Jahr entfallen nicht auf mehrjährige Verpflichtungen.

Projektverzögerungen in verschiedenen Kantonen aufgrund revidierter Planvorgaben oder durch Baubewilligungsverfahren haben in Vergangenheit dazu geführt, dass die verfügbaren Kredite nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Auch in Zukunft soll der Haushalt mit einer zeitlichen Staffelung um jährlich 17,5 Millionen entlastet werden. Die Höhe der Subventionsansätze für Bundesbeiträge an Einzelprojekte (i.d.R. zwischen 35 und 45 %, bei Schwerfinanzierbarkeit im Hochwasserschutz bis 65 %) wird durch die Massnahme nicht tangiert. Ebenfalls nicht betroffen sind die mit den Kantonen abgeschossenen Programmvereinbarungen.

Gewässerschutz

Gemäss Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 199146 fördert der Bund Untersuchungen zur Sanierung von Oberflächengewässern. Auch unterstützt er hydrogeologische Abklärungen der Kantone bei belasteten, zu Trinkwasserzwecken genutzten unterirdischen Gewässern. Weiter beteiligt er sich an der Erstellung kantonaler Inventare über Wasserversorgungsanlagen und Grundwasservorkommen. Er erhält dafür die Unterlagen (z.B. Wasserversorgungsatlas), die er zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Sicherstellung der Wasserversorgung benötigt. Daneben unterstützt der Bund die Ausbildung von Fachpersonal und die Information der Bevölkerung im Bereich Abwasserentsorgung mit dem Ziel, den Betrieb der entsprechenden Infrastrukturen zu erhalten und zu optimieren. Der Bund entrichtet zudem Beiträge an die Erhebungen relevanter Daten aus den Bereichen Gewässerschutz, Gewässerbewirtschaftung und Gefahrenabwehr. Ebenfalls unterstützt werden Vollzugsaufgaben im Rahmen der Renaturierung von Fliessgewässern. Insgesamt sind für diese Aufgaben knapp 7 Millionen vorgesehen.

Der Bundesrat beantragt, die Mittel zu Gunsten des Gewässerschutzes um 1 Million beziehungsweise rund 15 Prozent zu kürzen. Diese ursprünglich im Konsolidierungsprogramm 2012-2013 vorgeschlagene Massnahme soll unter Berücksichtigung von Prioritäten und Dringlichkeiten vorgenommen werden. Insbesondere gilt es, mit der Bereitstellung der nötigen Unterlagen die Sicherheit der Infrastrukturen zur Wasserversorgung und -entsorgung zu erhalten und die Risiken für die Trinkwasserqualität und -quantität sowie die Hochwassergefahren angemessen zu berücksichtigen. Voraussichtlich werden die Kürzungen in erster Linie zu Lasten von Grundlagenarbeiten gehen, etwa im Bereich neu erkannter Umweltprobleme (z.B. durch Nanomaterialien) oder im Bereich der Sicherstellung der Wasserversorgung im Hinblick auf Klimaänderungen. Die Kantone haben die Wahlfreiheit, ob sie die Leistungskürzungen des Bundes mit eigenen Programmen kompensieren wollen oder ob die Umsetzung der Kürzungen auch auf kantonaler Ebene zu Projektverzichten und Verzögerungen führt.

46 GSchG; SR 814.20