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Vernehmlassung 2012/98: Verordnungsänderungen im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung · 8 Seiten

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Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr (MinVV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 7. November 20071 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr wird wie folgt geändert:

Art. 31 Abs. 1 und 1bis

1Bis auf der Nationalstrasse N25 auf dem jeweiligen Kantonsgebiet substanzielle Ausbauten gemäss Artikel 35 Absatz 2bisdes Bundesgesetzes vom 22. März 19852 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe in Betrieb genommen werden, gelten Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden als Kantone ohne Nationalstrassen.

1bisAls substanzielle Ausbauten gelten namentlich der Bau von Umfahrungsstrassen, auf einer längeren Strecke Verbreiterungen oder Begradigungen der Fahrbahn, die Trennung der Verkehrsflächen (separate Radwege) oder Verstärkungen des Unterbaus.

II

Der Anhang 2 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer

1 SR 725.116.21

2 SR 725.116.2

2012–......