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Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 6 Seiten
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Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
Art. 16 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse ...
Art. 17 Referendum und Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.