Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten
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dies entsprechend allgemein zu kommunizieren.
Gesellschaft Die präziseren Regelungen bezüglich der Aufmachung des Hinweises "ohne Schweizer Lebens- Gentechnik hergestellt" und der Verwendung des Hinweises bei zusammenmittelinspektorinnen gesetzten Lebensmitteln begrüssen wir sehr. Jedoch sind wir klar der Mei- und Lebensmittelin- nung, dass die neue Auslobung "Produktion ohne gentechnisch veränderte spektoren GSLI Futterpflanzen" nur zulässig sein soll, wenn der Begriff als Synonym für "ohne
Gentechnik hergestellt" bei tierischen Lebensmitteln zur Anwendung kommt. Der Vorschlag bezüglich Futterpflanzen schafft nicht wie in den Erläuterungen dargestellt Transparenz und Klarheit. Im Gegenteil, auch die an Informationen interessierten Konsumentinnen und Konsumenten werden die feinen Unterschiede nicht erkennen und somit getäuscht (Futter, Futtermittel, Futterpflanzen, Tierfutter). Als weiteres relevantes Beispiel ist hier auf mit GVO-Labenzymen hergestellten Käse hinzuweisen. Wie sollen Konsumentinnen und Konsumenten erkennen, dass Käse, welcher mit dem Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" ausgelobt ist, aus Milch von Kühen hergestellt wurde, die mit Futter gefüttert wurden, welches GVO-Futterzusätze enthielt, und der Käse dann mit GVO-Lab hergestellt wurde? Erschwerend kommt dazu, dass der Einsatz von GVO-Futterpflanzen im tierischen Lebensmittel analytisch nicht nachweisbar ist. In der Praxis würde dies bedeuten, dass beispielsweise bei einem Metzger, welcher seine Brühwürste entsprechend kennzeichnet, die Vollzugsorgane sämtliche Bauern (Zulieferer) kontrollieren müssten. Der Kontrollaufwand und die damit verbundene Bürokratie sind nicht verhältnismässig und daher abzulehnen. (Wir können uns nicht vorstellen, dass die gleichen landwirtschaftlichen Kreise, die diese Auslobung fordern, den dann sehr aufwendigen Kontrollen auf ihren Betrieben zustimmen würden.) Zudem wird eine Rechtsungleichheit geschaffen, die es zwingend zu verhindern gilt. Es ist nicht einsehbar, warum Futterpflanzen einen Sonderstatus erhalten sollen, andere Zutaten/Zusätze dagegen nicht. Genauso gerechtfertigt wäre ein Hinweis wie beispielsweise "Produktion ohne gentechnisch veränderte Mikroorganismen" oder "Produktion ohne gentechnisch veränderte Labenzyme". Auch dass die Landwirtschaft als Branche gegenüber anderen Branchen mit einem Sonderrecht bevorzugt behandelt werden soll, ist absolut störend. Bei Negativdeklarationen (ohne xy) sind die Erwartungshaltung und der Konsumentenschutz (Täuschungsschutz) sicher höher zu gewichten als die Interessen einer Branche. Zudem hat die Branche bereits heute etablierte Labels, wo entsprechende freiwillige Einschränkungen und angebliche Mehrwerte kommuniziert werden können (IP-Suisse, Terra Suisse, Naturaplan etc.). Entsprechend können wir einem Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" nur zustimmen, wenn der Begriff synonym für "ohne Gentechnik hergestellt" für tierische Lebensmittel zur Anwendung kommt. Ansonsten ist darauf zu verzichten. Als Synonym würde wird dann die unverfänglichere Formulierung "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futtermittel" vorziehen.