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Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten

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hend mit den Auflagen für „GVO-freie“ Produkte im umliegenden Ausland. So wird ein Handelshemmnis umgangen und der Bundesrat erfüllt damit Teile der Forderung der Motion 09.3864 (NR Laurent Favre).

Im Hinblick auf mögliche Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU fordert FDP.Die Liberalen den Bundesrat auf, die Diskussionen innerhalb der EU über eine gemeinschaftliche Regelung zu verfolgen und gegebenenfalls rasch zu handeln, um eine wettbewerbliche Benachteiligung der Schweiz zu verhindern.

SP Die SP steht einer Lockerung und Erweiterung der Deklaration “ohne Gentechnik” und “Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen” sehr kritisch gegenüber. Die SP vertritt die Auffassung, dass nicht die Abwesenheit von GVO gekennzeichnet werden soll (Negativdeklaration), sondern deren Anwesenheit (Positivdeklaration). Entsprechend sollten Produkte mit GVO-Bestandteilen oder tierische Produkte aus GVO-Fütterung obligatorisch mit den Hinweisen gekennzeichnet werden: “enthält gentechnisch veränderte Organismen” oder “wurde mit gentechnisch veränderten Futtermitteln hergestellt”. Gleichzeitig muss die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft die Gentechnikfreiheit insgesamt im Rahmen der Qualitätsstrategie verwerten.

Bislang war die Regelung für die Konsumentinnen und Konsumenten nachvollziehbar: Deklariert wird, wenn Gentechnik enthalten ist. Mit der freiwilligen Deklaration “ohne Gentechnik” dürfen nur diejenigen Produkte ausgezeichnet werden, welche hohe Anforderungen erfüllen und die nachweislich während des ganzen Produktionsprozesses nicht mit Gentechnik in Berührung kommen. Dass die Lebensmittel frei sind von gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist ein wichtiges Anliegen einer Mehrheit der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie auch der Schweizer Landwirtschaft.

Die bestehende Regelung bietet aber nur die Grundlage, bei pflanzlichen Lebensmitteln einen Entscheid für oder gegen GVOs zu fällen. Hingegen ist es bislang nicht möglich bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu beurteilen, ob bei der Herstellung von Produkten wie Fleisch, Milchprodukten oder Eiern GVO eingesetzt wurden oder nicht. Dies ist für viele Konsumentinnen und Konsumenten unbefriedigend, da sie gerne wissen möchten, ob die Nutztiere mit GVO gefüttert wurden. Umso verständlicher ist der Wunsch nach vollumfänglicher Transparenz, da der grösste Teil der weltweit angebauten Gentech-Pflanzen in der Nutztierfütterung eingesetzt werden.

Heute muss bei tierischen Produkten die Verwendung von GVO in der Fütterung nicht deklariert werden. Es ist daher für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht ersichtlich, ob gentechnisch veränderte Bestandteile in der Nahrungsmittelkette vorhanden sind.

Eine obligatorische Deklaration von GVO in Futtermitteln würde ein Höchstmass an Transparenz schaffen, wie dies in der Motion von Géraldine Savary (06.3600) 2006 gefordert wurde. Leider wurde diese Motion vom Bundesrat abgelehnt. Wie in der Motion richtig ausgeführt wurde, steht die Tatsache,

dass Lebensmittel von mit GVO gefütterten Tieren nicht deklariert werden müssen im Widerspruch zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten.