Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten
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Organisation Inhalt
Schweizer Bauern- Grundsätzliche Erwägungen
verband
Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die Stossrichtung der vorgese-SBV
henen Verordnungsänderung. Damit wird ein wichtiges Anliegen der Landwirtschaft endlich in Angriff genommen. Durch diese Verordnung wird es nun in Zukunft möglich sein, die GVO- freie Fütterung, welche für die Schweizer Landwirtschaft massive Mehrkosten mit sich bringt, auch auf dem Produkt auszuloben und den Mehrwert dieser Produkte zu kommunizieren.
Bei einigen zentralen Punkten in der Verordnung sieht der Schweizer Bauernverband jedoch noch Anpassungsbedarf:
Die Formulierung „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ ist viel zu schwerfällig. Die Formulierung in Französisch („produit sans recours à des plantes fourragères génétiquement modifiées“) ist noch viel komplizierter. Eine einfachere, kürzere und vor allem prägnanterer Wortwahl ist nötig. Wir fordern, dass bei der Auslobung wie in den deutschsprachigen Nachbarländern die Formulierung „ohne GVO hergestellt“ (Französisch: „produit sans OGM“) verwendet werden darf. Sollte dies nicht möglich sein, müsste mindestens die Formulierung „Produktion ohne gentechnisch verändertes Futter“ (Franz.: „produit sans fourrage génétiquement modifié“) angewendet werden.
Die Einschränkung, nach der die Auslobung nur verwendet werden darf, wenn gleichartige GVO-Futtermittel zugelassen sind, ist unnötig. Für die Konsumenten, welche über kein landwirtschaftliches Grundwissen verfügen, ist diese Einschränkung nicht nachvollziehbar. Eine Auslobung muss auch bei der politisch erwünschten schweizerischen graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion möglich sein.
Zusätzlich sind einige wichtige Rahmenbedingungen, wie die Fütterungsdauer der Tiere ohne GVO, damit die Auslobung verwendet werden darf, noch unklar.
Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Schweizerischer Grundsätzliche Erwägungen
Bäuerinnen- und
Landfrauenverband - Der SBLV findet es wichtig, dass gentechfrei produzierte Nahrungsmittel klar SBLV zu deklarieren / auszuloben sind.
- Die Konsumenten achten auf eine einfache Beschriftung wie „ohne GVO hergestellt“.
- Es sollten alle Produkte die GVO frei sind, auch als solche beschriftet werden können.
- Bei der Deklaration der zugekauften Rohstoffe wird es schwierig werden,
dies ohne grossen Administrativaufwand lückenlos zurückzuverfolgen, deshalb ist für uns dort Vorsicht mit einer Deklaration geboten, um den Konsumenten auf keinen Fall zu täuschen.
Bei einigen zentralen Punkten in der Verordnung sieht der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband noch Anpassungsbedarf: