Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten

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Organisation Inhalt

 Die Formulierung „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ ist viel zu schwerfällig. Die Formulierung in Französisch („produit sans recours à des plantes fourragères génétiquement modifiées“)ist noch viel komplizierter. Eine einfachere, kürzere und vor allem prägnanterer Wortwahl ist nötig. Wir fordern, dass bei der Auslobung wie in den deutschsprachigen Nachbarländern die die Formulierung „ohne GVO hergestellt“ (Französisch: „produit sans OGM“) verwendet werden darf. Sollte dies nicht möglich sein müsste mindestens die Formulierung „Produktion ohne gentechnisch verändertes Futter“ (Franz.: „produit sans fourrage génétiquement modifié“)angewendet werden.

 Die Einschränkung, nach der die Auslobung nur verwendet wird, wenn gleichartige GVO-Futtermittel verwendet werden dürfen, ist unnötig. Für die Konsumenten, welche über kein landwirtschaftliches Grundwissen verfügen, ist diese Einschränkung nicht nachvollziehbar.

 Zusätzlich sind einige wichtige Rahmenbedingungen, wie die Fütterungsdauer der Tiere ohne GVO, damit die Auslobung verwendet werden darf, noch unklar.

St. Galler Bauern- Grundsätzliche Erwägungen

verband SGBV

Der St. Galler Bauernverband (SGBV) begrüsst die Stossrichtung der vorgesehenen Verordnungsänderung. Damit wird ein wichtiges Anliegen der Landwirtschaft endlich in Angriff genommen. Durch diese Verordnung wird es nun in Zukunft möglich sein, die GVO- freie Fütterung, welche für die Schweizer Landwirtschaft massive Mehrkosten mit sich bringt, auch auf dem Produkt auszuloben und den Mehrwert dieser Produkte zu kommunizieren.

Bei einigen zentralen Punkten in der Verordnung sieht der St. Galler Bauernverband noch Anpassungsbedarf:

 Die Formulierung „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ ist viel zu schwerfällig. Die Formulierung in Französisch („produit sans recours à des plantes fourragères génétiquement modifiées“) ist noch viel komplizierter. Eine einfachere, kürzere und vor allem prägnanterer Wortwahl ist nötig. Wir fordern, dass bei der Auslobung wie in den deutschsprachigen Nachbarländern die die Formulierung „ohne Gentechnik hergestellt“ (Französisch: „produit sans génie génétique“) verwendet werden darf. Sollte dies nicht möglich sein müsste mindestens die Formulierung „Produktion ohne gentechnisch verändertes Futter“ (Franz.: „produit sans fourrage génétiquement modifié“)angewendet werden.

 Die Einschränkung, nach der die Auslobung nur verwendet werden darf, wenn gleichartige GVO-Futtermittel verwendet werden dürfen ist unnötig. Für die Konsumenten, welche über kein landwirtschaftliches Grundwissen verfügen, ist diese Einschränkung nicht nachvollziehbar.

 Zusätzlich sind einige wichtige Rahmenbedingungen, wie die Fütterungsdauer der Tiere ohne GVO, damit die Auslobung verwendet werden darf, noch unklar.

Neue Bauernkoordi- Die Neue Bauernkoordination Schweiz begrüsst zusammen mit den anderen nation Schweiz Basisorganisationen Uniterre, BZS, BIG-M, Bernisch Bäuerliches Komitee und NBKS Landwirtschaft2020 das Vorhaben, dass die landwirtschaftlichen Produkte wie

Fleisch und Milch nach GVO-frei deklariert werden können. Insbesondere