Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/107: Bundesgesetz über Tabakprodukte · 69 Seiten
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Gesetzgebung der EU weitergehende Einschränkungen vor als das geltende schweizerische Recht. Dank diesem Vorentwurf nähert sich das Schutzniveau dem Niveau an, das auf internationaler Ebene und in den Nachbarländern gilt.
Nicht im Vorentwurf enthalten sind die Bestimmungen zur Tabakbesteuerung; diese sind in einem separaten Gesetz geregelt, dem Bundesgesetz vom 21. März 1969 über die Tabakbesteuerung (TStG). Ebenfalls nicht Teil des Vorentwurfs bilden die Bestimmungen zum Passivrauchen, die im Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 zum Schutz vor Passivrauchen enthalten sind. Das Verbot von Radio- und Fernsehwerbung für Tabakwaren bleibt auch künftig im Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG) geregelt.