Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/107: Bundesgesetz über Tabakprodukte · 71 Seiten

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Artikel 45 Referendum und Inkrafttreten

Art. 45 Referendum und Inkrafttreten

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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