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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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J
Bundesgesetz Entwurf über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG)
Änderung vom ...
I
Das Kulturförderungsgesetz vom 11. Dezember 2009106 wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 67a Absätze 1 und 3, 69 Absatz 2 und 70 Absatz 3 der Bundesverfassung107,
Art. 2 Abs. 1 Bst. g
1 Die Kulturförderung des Bundes nach den folgenden Spezialgesetzen bleibt vorbehalten:
g. Schweizerschulengesetz vom 21. März 2014108.
Art. 6 Abs. 1
1 Der Bund unterstützt unter Vorbehalt von Artikel 12 nur Projekte, Institutionen und Organisationen, an denen ein gesamtschweizerisches Interesse besteht.
Art. 9a Kulturelle Teilhabe
Der Bund kann Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Teilhabe unterstützen.
Art. 12 Abs. 2 und 3
2 Er fördert die Aus- und Weiterbildung von Laienmusiklehrkräften sowie das Angebot an Musiklagern und Musikkursen für Kinder und Jugendliche. Dazu führt er das Programm «Jugend und Musik».
3 Die Kantone bezeichnen eine Behörde, die für die Durchführung des Programms «Jugend und Musik» zuständig ist.
106 SR 442.1
107 SR 101
108 SR 418.0 (BBl 2014 2869)