Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 40 Seiten

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- Es wird gefordert, das Thema Baukultur unabhängig vom Bereich Heimatschutz und Denkmal-

pflege zu positionieren (und zu finanzieren):

AI, AR, BS, BSA, BSLA, EDK, EKK, ETH, GL, GR, KSKA, LU, NW, SBauV, SG, SH, SIA, SKR, SZ, UR, ZH

- Es wird kritisiert, die Schwerpunktsetzung liege einseitig beim Baubestand und dessen Erhalt, die

zeitgenössische Baukultur werde vernachlässigt:

bauen, BSLA, EKK, ETH, SBauV, SIA

- Es wird eine Stärkung der Vermittlungsmassnahmen im Bereich Baukultur gewünscht:

BSA, BSLA, KVS, NNBS, SHS

- Es wird verschiedentlich auf die Bedeutung von Kunst am Bau/Kunst im öffentlichen Raum für

den Bereich der Baukultur hingewiesen:

AGVK, EKK, SBauV, visarte

- KVS vermisst die Konzepte «öffentlicher Raum» und «urbaner Kontext», die als wichtige Be-

standteile und Motoren der Architektur und Baukultur erachtet werden.

Zahlreiche Teilnehmer äussern sich zur vorgesehenen Zusammenarbeit in Bezug auf die interdepartementale Strategie Baukultur:

- Es wird eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen und Städten gefordert:

AI, AG, AR, BE, BL, BS, EDK, GL, NW, SG, SH, SO, SSV

- Es wird die Meinung geäussert, die Beteiligung von Pro Helvetia am Thema «Baukultur» sei nicht

nachvollziehbar:

AI, AG, AR, BE, BL, BS, EDK, GL, NW, SG, SH, SHS, SZ

- Es wird der Einbezug in die Arbeitsgruppe Baukultur von ETH und EPFL sowie von baukulturell

relevanten Organisationen gefordert:

AG, BE, BS, BSA, BSLA, NIKE, NNBS, SAM, SHS, SZ

Die Kantone Aargau lehnt die Massnahmen zum Thema «Baukultur» ab, solange die Mittel für Erhalt und Pflege der Kulturgüter unzureichend sind.

CP und FPV lehnen jegliche Erweiterung der Bundeskompetenzen im Bereich Baukultur ab.

g) Institutionen des audiovisuellen Erbes

Inhalt der Neuerung: Für die Förderperiode 2016-2019 sollen die Leistungsaufträge mit den verschiedenen Subventionsempfänger im Bereich des audiovisuellen Erbes besser aufeinander abgestimmt werden. Mittelfristig ist eine nähere Anbindung an den Bund entweder zu prüfen (Cinémathèque) oder mittels Eingliederung (Fonoteca) bereits per 2016 umzusetzen. In der Vergangenheit hat der Bund den Betrieb der Cinémathèque mit jährlich rund 3 Millionen Franken finanziert. Für den Vollbetrieb der Cinémathèque nach Abschluss des Neu- und Umbaus der Archivräumlichkeiten sind ab dem Jahre 2016 Betriebsbeiträge von jährlich rund 7,4 Millionen Franken budgetiert, die in der Finanzplanung des Bundes bereits eingestellt sind.

Grundsätzliche Zustimmung Grosse Vorbehalte Ablehnung

Kantone AI, AG, AR, BE, BL, BS, EDK, GE, VD

GR, NW, SG, SH, TI, VS, UR, ZH

Politische Parteien SP

Wirtschaftsverbände

Dachverbände der Ge-

meinden, Städte und Berg-

gebiete

Interessierte Kreise und ARF, CinéS, FTB, FS, EDK, EFiK, CP, FPV

Organisationen Memoriav, NIKE, SAGW, SIG, SII,

SMR, SRG, SSAB, STS, UZH

Verschiedene Teilnehmer äussern sich positiv zu den vorgesehenen Massnahmen in Zusammenhang mit den Institutionen des audiovisuellen Erbes:

ARF, CinéS, EFiK, FTB, FS, Memoriav, NIKE, SAGW, SIG, SMR, SRG, SSAB, STS, UZH