Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 40 Seiten

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Zahlreiche Teilnehmer äussern sich ausdrücklich positiv zum Vorschlag einer Stärkung der kulturellen Teilhabe und der dafür vorgesehenen gesetzlichen Neuerung:

AGVK, AG, AI, AR, astej, ATD, BibMed, BIS, BL, BS, CinéE, CinéL, Cultura, CVP, EDK, EH, EOV, GE, GR, HVM, KVS, LFS, mediamus, museums, NIKE, NW, OW, PP, SCV, SG, SH, SII, SMR, SP, SSV, Suisseculture, TG, UR, VD, VS, vpod, ZG, ZH

Verschiedene dieser Teilnehmer äussern jedoch auch gewisse Vorbehalte:

- Die «kann»-Formulierung des neuen Artikels sei zu unbestimmt und unverbindlich:

Cultura, EOV, Petzi, SMR, SP

- Eine klarere Definition des Begriffs «kulturelle Teilhabe», wie ihn der Bund verstehe, sei nötig

(inkl. Abgrenzung bspw. zur Sozialpolitik). Teilweise werden Definitionselemente vorgeschlagen:

AI, AG, AR, BL, BS, EOV, GE, JU, KVS, NW, SG, SH, VD, VS, ZH

- Die Kunst- und Kulturvermittlung sei besonders wichtig für die Stärkung der kulturellen Teilhabe

und müsse besonders gefördert werden (bspw. Aus- und Weiterbildung, Forschung):

AG, AGVK, Cultura, KFH, KVS, LCH, GE, mediamus, SP, VD

- Der Verband mediamus fordert den Verzicht auf den zu engen Begriff «Kunstvermittlung» zu-

gunsten des Begriffs «Kulturvermittlung» und eine entsprechende Anpassung von Art. 19 KFG.

Einige Teilnehmer äussern grössere Vorbehalte zu den vorgesehenen Massnahmen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe:

- Der Kanton Freiburg findet angesichts der kargen finanziellen Mittel den gewählten Ansatz zu

breit und fordert die Fokussierung auf die Förderung der Kulturvermittlung.

- Der Kanton Neuenburg befürchtet Folgekosten für die Kantone sowie eine Konkurrenz zur als

prioritär verstandenen Förderung des Kulturschaffens.

- Die Piratenpartei sieht die kulturelle Teilhabe insbesondere durch ein zu restriktives Urheberecht

bedroht und ist der Meinung, die Kulturbotschaft verkenne die Chancen, welche das Internet für die kulturelle Teilhabe bietet.

- Die IGV ist skeptisch gegenüber der erweiterten Förderkompetenz des Bundes, findet die darge-

legten Massnahmen und finanziellen Mittel unzureichend und befürchtet komplizierte und verwaltungsintensive Förderstrukturen.

- Zahlreiche Musikverbände begrüssen zwar den Förderschwerpunkt «kulturelle Teilhabe» explizit,

kritisieren jedoch die «vage» und «unverbindliche» Formulierung des neuen Gesetzesartikels, die grosse Unklarheit darüber, welche Instanz über relevante Vorhaben entscheiden wird, sowie die vorgesehenen Mittel, die sie teilweise als «einen Tropfen auf den heissen Stein» bezeichnen.

jm, KMHS, Mus, VMS

Andere Teilnehmer lehnen die Neuerung in dieser Form explizit ab, insbesondere den ihrer Ansicht nach zu offen formulierten neuen Artikel im Kulturförderungsgesetz sowie den Eingriff in die Kulturhoheit der Kantone:

BE, CP, FDP, FPV, SVP

Der Verband astej beantragt, dass in der Kulturbotschaft der von der Schweiz ratifizierten Charta der Rechte des Kindes auf Kunst und Kultur mehr Rechnung getragen werde. Dem jungen Publikum müsse in allen Kunstsparten eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im Bestreben, die kulturelle Teilhabe zu stärken, dürfe das professionelle Kunstschaffen nicht vernachlässigt werden.

CinéE kritisiert, dass in der dargelegten Sichtweise, den audiovisuellen Medien zu wenig Beachtung geschenkt werde. Es brauche eine systematische Verankerung der audiovisuellen Bildung (oder Filmbildung) im schulischen und ausserschulischen Bereich sowie in der Erwachsenenbildung.

Egalité Handicap wünscht, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in Zusammenhang mit der Stärkung der kulturellen Teilhabe konsequent berücksichtigt werden und verweist dafür auf die Publikation «Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben» des EBGB.

LCH wünscht bei der Ausarbeitung von Schwerpunkten in diesem Bereich eine Berücksichtigung der bereits erfolgenden Anstrengungen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe in der Volksschule.

RKZH und SEK wünschen eine Unterstützung des Reformationsjubiläums (versch. landesweite Aktivitäten) in den Jahren 2017–2019 als «ausserordentlicher Anlass» durch Bund, Kantone, Gemeinden.