Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 40 Seiten

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Zahlreiche Teilnehmer äussern sich ausdrücklich positiv zur vorgesehenen Standortförderung:

AG, AI, AR, ARF, BE, BL, BS, CinéF, CinéS, CVP, EDK, EFiK, GE, GR, Grüne, GSFA, HSLU, IGF, JU, LU, NW, OW, SAGW, SG, SH, SO, SP, SRG, SSV, Suisseculture, TI, VS, ZH

Zahlreiche Teilnehmer fordern, dass bei Vergabeentscheiden die Standortkriterien die Qualitätskriterien nicht überlagern.

AI, AG, AR, ARF, BL, BS, EDK, EFiK, NW, SG, SH, SO, TG, TI, VS, ZG, ZH

Der Kanton Thurgau ist der Meinung, die geplante Massnahme sei eher ein Standortförderungsinstrument und weniger ein Kulturförderungsinstrument.

Die SRG ist der Meinung, das Instrument sollte nicht nur auf Filme angewendet werden, sondern auch auf Fernsehfilme und -serien.

Der FTB fordert im Sinne einer erweiterten Standortförderung eine Anpassung von Artikel 2 Absatz 2 Litera c des Filmgesetzes, wonach ein Film als Schweizer Film gilt, wenn er zu mindestens 50% durch filmtechnische Betriebe in der Schweiz hergestellt wurde. Diese Auflage erachtet der FTB als äusserst schwach und er fordert eine Anpassung nach oben gemäss ausländischen Modellen.

d) Virtuelle Nationalgalerie

Inhalt der Neuerung: Die wichtigsten Werke der Bundeskunstsammlung und der Gottfried Keller-Stiftung sollen der Öffentlichkeit auf digitalem Weg vorgestellt werden.

Grundsätzliche Zustimmung Grosse Vorbehalte Ablehnung

Kantone AG, BS, SG, SO, TG AI, AR, BL, NW, SH, TI, LU, OW, SZ, UR, ZG,

VD, VS ZH

Politische Parteien

Wirtschaftsverbände

Dachverbände der Ge-

meinden, Städte und Berg-

gebiete

Interessierte Kreise und NIKE, SII, SIK, visarteEDK, mediamus

Organisationen

Verschiedene Teilnehmer stimmen der vorgesehenen «Virtuellen Nationalgalerie» grundsätzlich zu, äussern sich aber teilweise kritisch zur vorgesehenen Namensgebung, schlagen eine Umbenennung in «Virtuelle Kunstsammlung des Bundes» vor sowie eine Delegation des Auftrags an das Schweizerische Institut für Kunstwissenschaft (SIK):

AG, BS, NIKE, SG, SII, SIK, SO, TG, visarte

Das SIK zeigt die Möglichkeit auf, den Aufbau, den Unterhalt und die Veröffentlichung einer «Virtuellen Nationalgalerie» im Rahmen seines Online-Lexikons SIKART realisieren zu können.

Andere Kantone sind zusätzlich zur Kritik an der Namensgebung der Meinung, dass Kunstwerke ihre Wirkung insbesondere im unmittelbaren Kontakt mit dem Betrachter entfalten und fänden es deshalb angemessener, eine Ausstellung der Bundeskunstsammlung in verschiedenen Museen vorzusehen.

AI, AR, BL, EDK, NW, SH, TI

Die Kantone Waadt und Wallis äussern grosse Vorbehalte zu einer «Virtuellen Nationalgalerie», die nur Werke der Bundeskunstsammlung berücksichtigen würde.

Verschiedene Innerschweizer Kantone lehnen die Idee einer «Virtuellen Nationalgalerie» ab (u.a. wegen fehlenden Finanzen), würden jedoch teilweise (LU, SZ) eine Ausstellung in Museen begrüssen:

LU, SZ, UR, ZG

Der Kanton Obwalden fordert den Verzicht auf die «Virtuelle Nationalgalerie» und dafür eine Erhöhung der Betriebsbeiträge an Drittinstitutionen.

Der Kanton Zürich findet eine «Virtuellen Nationalgalerie» nicht sinnvoll, da die beiden Kunstsammlungen des Bundes nicht den Charakter von Museumssammlungen haben, nicht mit der Absicht erstellt wurden, die erworbenen Werke zusammenzuhalten, und wesentliche Lücken aufweisen.