Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/115: Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht) · 4 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Justiz BJ

Direktionsbereich Privatrecht

Eidgenössisches Amt für das Handelsregister

Bern, 13. Juni 2014

Vorentwurf zur Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht)

Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

1. Übersicht

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zur Änderung des Obligationenrechts1 (Firmenrecht) wurde vom Bundesrat am 22. Januar 2014 eröffnet und dauerte bis zum 29. April 2014. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der

Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen

Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise und Organisationen.

Es nahmen 26 Kantone, 3 politische Parteien, 9 Organisationen sowie ein

Universitätsprofessor zum Vorentwurf Stellung. Gegenstand der vorliegenden Auswertung bilden insgesamt 39 Stellungnahmen. Ausdrücklich auf eine eigene Stellungnahme

verzichteten der Schweizerische Städteverband, der Kaufmännische Verband Schweiz, die Sozialdemokratische Partei der Schweiz und der Schweizerische Arbeitgeberverband. Das Verzeichnis aller Teilnehmer ist im Anhang aufgeführt.

Von den Vernehmlassungsteilnehmern begrüssten 37 die Änderungen des Firmenrechts ausdrücklich. Ein Teilnehmer sah für Änderungen im Firmenrecht keinen Handlungsbedarf und lediglich ein Teilnehmer hat die Revision abgelehnt.

2. Auswertung der Stellungnahmen

2.1. Zustimmungen

Von 39 Teilnehmern stimmten 24 (AI, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, OW, SZ, TG, TI, UR, ZG, ABPS, CP, CVP, economiesuisse, FDP, FER, GastroSuisse, Breitschmid, Relève PME, sgv) den Änderungen im Firmenrecht in ihrer Gesamtheit zu, ohne auf die einzelnen

Bestimmungen im Detail einzugehen. Weitere 13 Teilnehmer (AG, AR, BE, BS, NW, SH, SO, VD, VS, ZH, SGB, SMU, SVP) stimmten dem Vorentwurf ebenfalls zu, sie hatten aber zu einzelnen Bestimmungen Bemerkungen oder brachten Änderungsvorschläge ein (vgl.

Ziffer 2.3). Ausserhalb des Vernehmlassungsverfahrens hat auch das KMU-Forum (eine ausserparlamentarische Kommission) dem Vorentwurf ohne Vorbehalte zugestimmt.

2.2. Ablehnungen

Ein Teilnehmer (NE) ist der Ansicht, dass sich das Firmenrecht für Personengesellschaften bewährt habe. Weil sich von der strengen Vorschrift bezüglich Familiennamen betroffene Privatbanken mittlerweile in juristische Personen umgewandelt hätten, bestehe für eine Änderung des Firmenrechts kein Handlungsbedarf mehr. Ein anderer Teilnehmer (SG) lehnt den Entwurf als Ganzes ab. Der Entwurf fokussiere partikulär auf die beiden Motionen, damit werde die Chance verpasst, ein einheitliches, in sich schlüssiges, neues Firmenrecht zu

1 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht; OR; SR 220).