Vorlage
Vernehmlassung 2013/123: Agrarpaket Herbst 2014 · 128 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 18Fedlex · Vorlage
Anhang 1 (Art. 13 Abs. 1 und 3, 14 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 3, 17 Abs. 1 und 3, 18 Abs. 3-5, 19– 21, 25, 115 Abs. 11 und 16)
Ökologischer Leistungsnachweis
Ziff. 2.1.1
2.1.1 Mittels der Nährstoffbilanz ist zu zeigen, dass kein überschüssiger Stickstoff oder Phosphor verwendet wird. Für die Bilanzierung gilt die Methode «Suisse-Bilanz» nach der Suisse-Bilanz, Auflage 1.128 des BLW und der Schweizerischen Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (AGRIDEA). Das BLW ist für die Zulassung der Software- Programme zur Berechnung der Nährstoffbilanz zuständig.
Ziff. 6.2.4, Bst. c
Produktkategorie Schaderreger/ im ÖLN frei einsetzbare Nur mit Sonderbewilligung
Kultur Produkte nach Ziff. 6.3 im ÖLN einsetzbar
a. Nematizide keine sämtliche Pflanzen-
schutzmittel
b. Molluskizide Pflanzenschutzmittel auf sämtliche anderen
der Basis von Metaldehyd bewilligten Pflanzen- und Eisen-III-Phosphat schutzmittel
c. Insektizide Getreidehähnchen Pflanzenschutzmittel auf sämtliche anderen
bei Getreide der Basis von Diflubenzuron, bewilligten Pflanzen-Teflubenzuron und Spinosad. schutzmittel
Kartoffelkäfer bei Pflanzenschutzmittel auf sämtliche anderen Kartoffeln der Basis von Teflubenzuron, bewilligten Pflanzen-Azadirachtin und Spi- schutzmittel
nosad.oder auf der
Basis von Bacillus
thuringiensis
Blattläuse bei Pflanzenschutzmittel auf sämtliche anderen Speisekartoffeln, der Basis von Pirimicarb, bewilligten Pflanzen-Eiweisserbsen, Pymetrozin und Flonicamid schutzmittel
Ackerbohnen, Tabak,
Rüben (Futter- und
Zuckerrüben) und
Sonnenblumen
Maiszünsler bei Pflanzenschutzmittel auf der sämtliche anderen Körnermais Basis von Trichogramme spp. bewilligten Pflanzenschutzmittel
8 Die Wegleitung ist abrufbar unter www.blw.admin.ch > Themen > Direktzahlungen >
Ökologischer Leistungsnachweis > Ausgeglichene
Düngerbilanz > Wegleitung Suisse-Bilanz Auflage 1.12, Juli 2014.