Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 3 Seiten
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Die jeweiligen Steueraufkommen der Kantone und ihrer Gemeinden aus der Gewinnbesteuerung der Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus sind hingegen nicht bekannt und müssen deshalb geschätzt werden. Dies geschieht anhand folgender Gleichung:
BKi, j,s
TK i , j,s = ⋅TK j
BK j
BKi,j,s: Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer des Kantons j nach Abzug des Gewinnsteueraufwandes der Gesellschaft i im Kanton j mit Steuerstatus s (Datengrundlage: NFA-Erhebung)
BKj: Aggregierte Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer des Kantons j nach Abzug des Gewinnsteueraufwandes (Datengrundlage: NFA-Erhebung)
TKj: Aggregierte Gewinnsteuereinnahmen des Kantons und seiner Gemeinden j (Datengrundlage: EFV: Finanzstatistik)
TKi,j,s: Geschätzte Gewinnsteuereinnahmen des Kantons j und der Ansässigkeitsgemeindevon der Gesellschaft i mit Steuerstatus s
Die (effektive) Steuerbelastung durch Kantone und Gemeinden im Status quo erhält man durch die Division der jeweiligen Steuereinnahmen durch die entsprechende Bemessungsgrundlage. Die gesamte Steuerbelastung (inklusive dBSt mit statutarischem Steuersatz von 8,5%) ergibt sich gemäss folgender Formel:
0, 085 + ti,s
t total =
i,s
1,085
ti,s : Effektive Steuerbelastung durch Kantone und Gemeinden der Bemessungsgrundlagen mit Steuerstatus s im Kanton i
ttotal :
i,s Gesamte effektive Steuerbelastung durch Bund, Kantone und Gemeinden der Bemessungsgrundlagen mit Steuerstatus s im Kanton i
Die durchschnittliche effektive Steuerbelastung beträgt demzufolge 21,8% für ordentlich besteuerte Gewinne und 10,1% für Gewinne mit kantonalem Steuerstatus.
Lizenzbox
Die Zuteilung des Gewinnsteuersubstrats auf die Lizenzbox basiert auf einer Umfrage bei kantonalen Steuerverwaltungen. Von der Umfrage erfasst sind diejenigen Kantone, welche den grössten Umfang an mobilem Gewinnsteuersubstrat aufweisen. Abgedeckt werden dadurch 80% des gesamtschweizerischen mobilen Gewinnsteuersubstrats. Getrennt für jeden der von der Umfrage erfassten Kantone sind die bedeutendsten privilegiert besteuerten Gewinnsteuerbasen analysiert. Dadurch sind jeweils 80% des kantonsspezifischen mobilen Gewinnsteuersubstrats erfasst. Anhand dieses Vorgehens lassen sich für die untersuchten Kantone zum Teil kantonsspezifische