Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 3 Seiten
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Boxenerfolge ermitteln. Auf die von der Analyse nicht erfassten Kantone werden die Durchschnittswerte der analysierten Kantone übertragen. Der gesamtschweizerische (durchschnittliche) Abdeckungsgrad der Lizenzbox leitet sich aus diesen kantonsspezifischen Boxenerfolgen ab. Er wird aufgrund dieser Datengrundlage auf rund einen Drittel veranschlagt.
Berücksichtigt werden auch Mitnahmeeffekte der Lizenzbox, d.h. der Anteil des bis anhin ordentlich besteuerten Gewinnsteuersubstrats, der neu anhand der gesetzlichen Bestimmungen zur Lizenzbox besteuert wird. Grundsätzlich ist der Umfang dieses Anteils abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Lizenzbox. Je breiter die Box definiert ist, desto grösser ist tendenziell das Ausmass der Mitnahmeeffekte. Begrenzt werden die Mitnahmeeffekte durch die definierten Substanzerfordernisse und die festgelegte Beschränkung der qualifizierenden Immaterialgüterrechte auf Patente. Unter der Annahme einer eng ausgelegten Box kann von einer oberen Grenze der Bandbreite möglicher Mitnahmeeffekte in der Grössenordnung von 10% ausgegangen werden: Unter dieser Annahme würde jeder zehnte bisher ordentlich besteuerte Franken auf für die Box qualifizierenden Immaterialgüterrechten beruhen. Da die Unternehmen mit solchen Immaterialgüterrechten typischerweise grösser und rentabler sein dürften als der Durchschnitt der ordentlich besteuerten Unternehmen wären deutlich weniger als 10% der ordentlich besteuerten Unternehmen betroffen. Dieser Anteil ist als relativ hoch einzustufen. Es wird deshalb die Annahme getroffen, dass die Mitnahmeeffekte der Lizenzbox tiefer sind. Der Parameterwert wird auf 5% festgelegt.