Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/133: Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFKG) und Verordnungen des WBF zum HFKG · 6 Seiten
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Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) Konferenz der Hochschuldozierenden Schweiz (Konferenz Hochschuldozierende)
Dachverband Absolventinnen und Absolventen Fachhochschulen (FH Schweiz)
Eidgenössische Fachhochschulkommission (EFHK)
economiesuisse
Schweizerischer Gewerbeverband (SGV)
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)
Swissuniversities
Fachkonferenz Wirtschaft und Dienstleistungen (FWD): Verband der öffentlich-rechtlichen und privaten
Wirtschaftsfachhochschulen der Schweiz
Arbeitskreis Tourismus & Entwicklung (akte)
Bildungszentrum WWF (WWF)
Bildungskoalition NGO
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Centre Patronal (CP)
Es sind 31 Stellungnahmen von den angeschriebenen Kantonen, Organisationen und Institutionen sowie 7 Stellungnahmen von nicht angeschriebenen Organisationen eingegangen. Praktisch alle Anhörungsteilnehmenden begrüssen die Verordnungsentwürfe weitgehend.
UR, OW, NW, GL sowie EDK, SWIR und SNF verzichten explizit auf eine Stellungnahme.
2 Stellungnahmen
2.1 Kommentare zur V-HFKG
Allgemeine Bemerkungen
AR, AI, SG, GR, AG, TG, economiesuisse, SGB und SGV stimmen der V-HFKG und dem vorgeschlagenen Vorgehen zur Inkraftsetzung des HFKG zu. ZH, SO, NE und KFH stimmen der V-HFKG grundsätzlich zu und machen Bemerkungen zu einzelnen Artikeln. BL und SO begrüssen das gestaffelte Inkrafttreten und finden die diesbezüglich erlassenen Bestimmungen in der V-HFKG folgerichtig und pragmatisch. FR, SZ und EFHK bemerken, dass die V-HFKG die für die Teilinkraftsetzung des HFKG nötigen Übergangsbestimmungen enthält. SH, BS, ZG, swissuniversities und Konferenz Hochschuldozierende begrüssen die vorgeschlagenen Bestimmungen, resp. sind mit ihnen einverstanden. LU, VS, JU, COHEP und CP haben keine Bemerkungen zum Entwurf. NE und JU merken an, dass es sich grösstenteils um Übergangsbestimmungen handelt, welche im Rahmen der angekündigten Totalrevision auch noch einmal angeschaut werden können. SO, BL und FWD begrüssen ausdrücklich, dass die angekündigte Totalrevision der V-HFKG ebenfalls in eine Anhörung gegeben wird. TI begrüsst das gewählte Vorgehen mit dem etappierten Inkraftsetzen.
SO bedauert ausserordentlich, dass der Titelschutz der Diplome von Fachhochschulen nicht wie bisher auf Bundesebene sichergestellt ist.
Gemäss BAFU, WWF und Bildungskoalition NGO muss das Nachhaltigkeitsziel des Bundesrats in der V-HFKG explizit sichtbar gemacht werden. Bildungskoalition NGO, WWF und akte machen darauf aufmerksam, dass sich beim SBFI eine Praxis entwickelt habe, gesetzliche Nachhaltigkeitsziele auf der Verordnungsstufe wegzustreichen.
VD hinterfragt die Entscheidung, dass die Artikel 36-40 nicht auch schon auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden und unterstützt die Inkraftsetzung der Finanzierungsartikel im 2017.
Artikel 1 Zuständiges Mitglied des Bundesrates
TI und CRUS begrüssen die Zuteilung zum WBF.