Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/137: 10.450 Pa.Iv. Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen · 8 Seiten

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10.450 Parlamentarische Initiative

«Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen»

1 Ausgangslage

Am 17. Juni 2010 reichte die FDP-Liberalen Fraktion die parlamentarische Initiative 10.450 «Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen» ein, welche die Schaffung eines qualifizierten, als Verbrechen ausgestalteten Straftatbestandes der Verletzung des Berufsgeheimnisses durch eine Änderung von Artikel 47 des Bundesgesetzes vom 8. November über die Banken und Sparkassen (BankG)1 fordert.

Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) und des Ständerates (WAK-S) beschlossen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Verwaltung wurde in der Folge in einem ersten Schritt mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorentwurfs im Sinne der parlamentarischen Initiative und in einem zweiten Schritt mit der Ausdehnung von Artikel 47 BankG auf Personen beauftragt, die – in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft – nachträglich in den Besitz von Bankkundendaten gelangen und diese zum eigenen Vorteil verwenden.

Am 29. Oktober 2013 hat die WAK-N dem Vorentwurf zugestimmt und dazu eine Vernehmlassung durchgeführt.

2 Vernehmlassungsverfahren

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden mit Schreiben vom 20. November 2013 die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die Spitzenverbände der Wirtschaft eingeladen.

Von den Eingeladenen reichten 23 Kantone (keine Stellungnahmen von AI, AR, GR), fünf politische Parteien (BDP, CVP, FDP, SP, SVP) und fünf Spitzenverbände der Wirtschaft (Verband der Schweizer Unternehmen [economiesuisse], Kaufmännischer Verband Schweiz [KV Schweiz], Schweizerischer Gewerkschaftsbund [SGB], Schweizerischer Gewerbeverband [SGV], Schweizerische Bankiervereinigung [SwissBanking]) eine materielle Stellungnahme ein.

Ausserdem liessen sich sieben weitere Organisationen und Behörden (Bundesanwaltschaft [BA], Centre patronal [CP], Chambre vaudoise des arts et métiers [CVAM], Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren [FDK], Ministère public du Canton de Vaud [MPVD], Vereinigung Schweizerischer Privatbanken [Privatbanken], Verband Schweizerischer Vermögensverwalter [VSV]) zum Vorentwurf vernehmen.

Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Arbeitgeberverband haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Im Interesse der Übersichtlichkeit konzentriert sich der nachstehende Bericht auf die Hauptkritikpunkte am Vorentwurf. Für Einzelheiten wird auf die Vernehmlassungsantworten verwiesen. Diese werden durch die Abgabe von Kopien in elektronischer Form zugänglich gemacht (Art. 9 Abs. 2 Vernehmlassungsgesetz, VlG)2. Entsprechende Anfragen sind an den Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD zu richten.