Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/137: 10.450 Pa.Iv. Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen · 8 Seiten
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10.450 Parlamentarische Initiative
«Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen»
3 Gesamtbeurteilung
Vorbehaltlose Zustimmung findet der Vorentwurf bei 10 Vernehmlassungsteilnehmern (LU, UR, OW, SH, TI, FDP, CP, CVAM, Privatbanken und SGV).
23 Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Vorlage, bringen aber Anmerkungen und Vorschläge an (ZH, BE, SZ, NW, GL, ZG, FR, BS, BL, SG, AG, TG, VS, NE, GE, JU, BDP, CVP, SVP, economiesuisse, SwissBanking, VSV, FDK).
SO und VD äussern sich skeptisch. SP, SGB und KV Schweiz lehnen die Vorlage ab. Der SGB spricht sich jedoch nicht dagegen aus, dass auch Personen bestraft werden, die nachträglich in den Besitz von Bankkundendaten gelangen und diese weiterleiten.
BA und MPVD nehmen nur zu einzelnen Punkten der Vorlage Stellung.
4 Befürwortende Argumente
Es wird geltend gemacht, die Vorlage erlaube einen besseren Schutz der Bankkundendaten (FR, NE, CVAM, CP) und könne so das Vertrauen der Bankkunden in den Finanzplatz Schweiz stärken (CVAM, CP, VSV). NE sieht in der Vorlage ein starkes Signal für den Willen, die Glaubwürdigkeit der Schweizer Banken zu erhalten, auch wenn es in erster Linie an den Instituten sei, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um Widerhandlungen dieser Art zu verhindern.
ZH erachtet die Revision als sinnvoll, nötig und angemessen. Sie erlaube auch eine bestehende Lücke zu schliessen, was NW und FR ebenfalls begrüssen.
Laut OW, FR, TI und VSV wird mit der Vorlage eine abschreckende Wirkung erzielt. Der qualifizierte Straftatbestand wird als angemessen erachtet (SG), die Erhöhung der Sanktion als verhältnismässig beurteilt (SH) und begrüsst (OW, BDP).
Die BDP begrüsst explizit, dass mit der Straferhöhung die Telefonüberwachung möglich werde. Die Privatbanken stellen fest, mit der Vorlage könnten allfällige künstliche Unterscheidungen zwischen dem «aktiven» oder «passiven» Erhalt gestohlener Daten vermieden werden.
5 Allgemeine Kritik und Ablehnungsgründe
Die Skeptiker und Gegner der Vorlage machen das Argument der Minderheit der WAK geltend, mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs entfalle der Anreiz für den Diebstahl von Bankkundendaten (SP, KV Schweiz), womit sich die Vorlage erübrige (SP, KV Schweiz, SGB). Auch verschiedene Befürworter der Vorlage werfen die Frage auf, inwieweit die Vorlage im Hinblick auf den automatischen Informationsaustausch noch berechtigt ist (SO, BS, NE, GE, SwissBanking). VS schlägt vor, die beiden Themen aufeinander abzustimmen.
Nach Meinung der SP erzielen die Bestimmungen nicht die gewünschte abschreckende Wirkung. Der Täter könne auch aus anderen als finanziellen, beispielsweise aus ideellen Gründen handeln. Ausserdem schränke die Vorlage die Gewährung von Amtshilfe weiter ein, was im Ausland auf Unverständnis stosse. Zudem sei die vorgeschlagene Sanktion unverhältnismässig. Der SGB erachtet die Schaffung eines qualifizierten Tatbestands als unnötig; zum einen stelle sie eine aus juristischer Sicht systemfremde Verschärfung und zum andern eine politische Überreaktion auf den in letzter Zeit stark mediatisierten Verkauf von Bankkundendaten an Steuerbehörden dar. Er ist aber nicht dagegen, dass Personen bestraft werden, die