Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/140: Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013 zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 6 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

1 Einleitung

Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens bildete der Notenaustausch zur Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 über die Einführung eines Evaluierungs- und

Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-

Besitzstands (nachfolgend "Sch-Eval-Verordnung", ABl. 2013 L 295, S. 27 ff). Die Sch-Eval-Verordnung wurde der Schweiz am 16. Oktober 2013 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands im Sinne von Art. 2 Absatz 1 des Abkommens über die Assoziierung der Schweiz bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (Schengen-Assoziierungsabkommen, SAA, SR 0.362.31) notifiziert. Der Bundesrat

beschloss am 6. November 2013, die Verordnung unter Vorbehalt der Erfüllung der

verfassungsmässigen Voraussetzungen zu akzeptieren und notifizierte dem Rat der EU seinen Beschluss am darauffolgenden Tag.

Die Schweiz verfügt gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 SAA für die Übernahme und Umsetzung der Weiterentwicklung eine Frist von höchstens zwei Jahren, die ab der Notifizierung durch die EU zu laufen beginnt. Innerhalb dieser Frist muss auch eine allfällige

Referendumsabstimmung stattfinden. Folglich läuft die zweijährige Frist zur Übernahme am 16. Oktober 2015 ab.

Der Bundesrat hatte am 20. November 2013 das EJPD beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Übernahme der Sch-Eval-Verordnung ein

Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Es dauerte bis zum 20. Februar 2014.

2 Überblick

Die Vernehmlassung hat zu relativ wenigen vorwiegend allgemeinen Stellungnahmen Anlass gegeben. Insgesamt sind 22 Vernehmlassungsantworten eingegangen. Es haben sich geäussert 16 Kantone, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen- und direktoren (KKJPD), zwei Parteien und 3 Verbände. Von Einzelpersonen sind keine

Vernehmlassungsantworten eingegangen.

Bis auf eine (SVP) sind sämtliche Vernehmlassungsteilnehmerinnen mit der Vorlage

einverstanden, insbesondere sämtliche 16 Kantone (AR, BL, FR, GE, GL, JU, NE, SG, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), die KKJPD, die SP und drei Verbände (Fédération des

Entreprises Romandes [FER], Schweizerischer Gewerkschaftsbund [SGB], Centre Patronal [CP]). 11 Institutionen, darunter 8 Kantone haben explizit auf eine Vernehmlassung

verzichtet, aus Kapazitätsgründen (Schweizerischer Städteverband, Kaufmännischer

Verband), wegen Nichtbetroffenheit (AI, NW, Schweizerischer Arbeitgeberverband), mangels Bemerkungen (OW, SH), da sich eher technische Fragen stellen (SZ) oder ohne Angabe von Gründen (BS, GR, LU).