Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Tatsache, dass das KVG keine Kostenneutralität, sondern betriebswirtschaftlich ge-
rechtfertigte Abgeltungen vorsieht.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Mitglieder vom vorgesehenen Tarifeingriff
erheblich betroffen wären, sind sie doch vertraglich oft direkt oder indirekt an den ent-
sprechenden Erträgen der TL beteiligt.
Wir glauben im Gegensatz zu anderen Vernehmlassungsteilnehmern nicht, dass der
Tarifeingriff nur vorübergehender Natur sein bzw. nur bis Ende 2015 gelten wird. Es ist
zumindest wahrscheinlich, dass sich die Tarifpartner nicht so schnell über eine Gesamt-
revision einigen werden. Umso mehr erachten wir die vorgesehene Kürzung (…) als ei-
nen Fehleingriff. Die Tragweite der Intervention des Bundesrates weckt aus ordnungs-
politischer Sicht grösste Bedenken und wir sehen der künftigen Tarifgestaltung mit
Sorge entgegen, weil der Bundesrat damit den Tariffrieden untergräbt.
[Antrag:] Der Tarifeingriff sei bis zum 31. Dezember 2015 zu befristen.
Hausärzte Schweiz begrüsst die Initiative des Bundesrates, die jahrelangen Verhand- Hausärzte lungsblockaden der Tarifpartner mit einem gezielten und befristeten Eingriff in den Tar- Schweiz med zu durchbrechen. Es ist wichtig und richtig, dass der Tarifeingriff zeitlich befristet
gilt, so dass die Tarifautonomie, hinter der auch Hausärzte Schweiz steht, im Grundsatz
unbestritten bleibt.
Wir begrüssen die Massnahmen des Bundesrats zur Besserstellung der Grundversor- Curafutura ger im Rahmen des Masterplans. Diese Massnahmen sollten die jetzt schon verbesse-
rungswürdige Qualität der Gesamtstruktur nicht weiter mindern. Wir halten sachlich fest,
dass diese Tarifveränderung ein rein politischer Entscheid ist. Mit dieser Besserstellung
sind keinerlei Qualitätsauflagen verbunden oder Zielevaluationen vorgesehen, was wir
eigentlich bedauern.
Der damals [bei Einführung von TARMED] gemeinsam vereinbarte Einkommensunter-
schied in der Abgeltung der ärztlichen Leistung zwischen jenen, die in der Grundversor-
gung tätig sind und jenen, die spezialärztliche Tätigkeiten ausüben, ist also gekoppelt
an die höhere Gewichtung einer längeren Ausbildungszeit von Spezialisten und an die
Art der medizinischen Tätigkeit (zum Beispiel eine Operation durchführen) und nicht an
der höheren Gewichtung der technischen Leistung, welche Kosten von Technik und
Personal decken soll.
Die vorgelegten Massnahmen zur Besserstellung der Grundversorger sind dazu geeig- RVK net, die intellektuelle ärztliche Leistung aufzuwerten und rasch eine spürbare Besserung
der Situation zu bewirken. Die Einhaltung der Kostenneutralität und deren unabhängi-
gen Evaluation stellen jedoch nach unserer Meinung das zentrale Element dieser Vor-
lage dar. Insofern können wir der vorgeschlagenen Übergangsregelung zustimmen.
Die Tarifstruktur TARMED basiert auf lückenhaften und veralteten Berechnungsgrundla- Santésuisse gen. Für santésuisse besteht folglich seit langem Revisionsbedarf. Die neusten Berech-
nungen von santésuisse zeigen, dass alleine bei vier Parametern des TARMED (quanti-
tative Dignitäten, Minutagen, Sach- und Umlagekostensatz sowie Spartenproduktivtä-
ten) ein Effizienzpotential von rund Franken 600 Millionen besteht.
Santésuisse begrüsst es, dass das von den Hausärzten geforderte neue Kapitel 40
nicht berücksichtigt wurde. Positiv wertet santésuisse auch, dass der Bundesrat mit der
vorgeschlagenen Verordnung die Grundversorger kostenneutral besser zu stellen beab-
sichtigt.
Die technische Umsetzung der vorliegenden Anpassungen kann im Rahmen von TAR-
MED Suisse gewährleistet werden, sofern hierzu Konsens unter den Tarifpartnern be-
steht. Santésuisse wünscht von Seiten des BAG einen klaren diesbezüglichen Auftrag
an die Adresse von TARMED Suisse.
Der SVV begrüsst und unterstützt die Besserstellung der medizinischen Grundversorger SVV in der Schweiz. Aufgrund der Dringlichkeit und der politischen Gegebenheiten nehmen
wir den vom Bundesrat unterbreiteten Vorschlag zur Kenntnis.
(…) ist zeitgleich mit dem in Kraft treten der Verordnungsänderung ein Monitoring zur
Ermittlung der Kostenfolgen einzuführen. Sollte sich zeigen, dass der Grundsatz der
Kostenneutralität nicht gewahrt werden kann, sind vom Bundesrat zeitnah die notwendi-
gen Korrekturmassnahmen zu treffen.
Das eigentliche Ziel muss aber weiterhin sein, eine möglichst schnelle Gesamtrevision
des Tarmed unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erlangen.