Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
directeurs cantonaux de la santé (CDS), qui émet également un avis favorable à l’adap-
tation des structures tarifaires dans l’assurance maladie, à la seule différence qu’elle
propose une réduction de l’ordre de 5% plutôt que de 9% comme le prévoit le projet
d’ordonnance.
Die Kürzung betrifft zudem einen willkürlich ausgewählten Teil der technischen Leistun- ZG gen. Ein solcher Eingriff sollte jedoch ausschliesslich auf gesicherter betriebswirtschaft-
licher Datengrundlage erfolgen.
Politische Parteien
Par ailleurs, le PS juge Ia réduction linéaire indifférenciée des points tarifaires de cer- SPS taines prestations techniques problématique, car en moyenne plus d’un tiers des frais
liés à l’infrastructure nécessaire ont trait aux salaires du personnel non médical. Au sur-
plus, l’important manque à gagner pour les hôpitaux aura pour conséquence d’augmen-
ter le déficit de Ia couverture des coûts ambulatoires hospitaliers et, potentiellement, de
générer des programmes d’économies. Cela risque d’entraîner à nouveau de fortes
pressions sur le personnel concerné, ce qui n’est pas acceptable aux yeux du PS.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die lineare Kürzung technischer Leistungen umfasst wichtige Leistungen von nicht-ärzt- SGB lichem Personal, die vielfach in den Spitalambulatorien erbracht werden. Die Auswirkun-
gen der Kürzung werden den Druck auf das Personal im Spital weiter erhöhen, was aus
gewerkschaftlicher Sicht klar abzulehnen ist.
Elle est d’autant plus choquante qu’elle s’accompagne d’une baisse arbitraire et linéaire CP de 9% des points de prestations techniques. Ce procédé, qui contourne les partenaires
tarifaires, pénalise à nouveau les hôpitaux et les cliniques. Les coupes linéaires (…) ne
semblent pas conformes aux règles économiques et aux principes de la loi sur l’assu-
rance-maladie.
Organisationen des Gesundheitswesens
Die Kürzung der Technischen Leistung (TL) um 9% bei den 14 definierten Kapiteln ist FMH aus Sicht der FMH weder sachgerecht noch betriebswirtschaftlich begründet:
Es werden primär Kapitel mit absolut gesehen hohen Zuwächsen bei den Taxpunkt-Vo-
lumina ausgewählt. Logischerweise sind hier absolut gesehen auch die Volumina über
drei Jahre vergleichsweise stark angestiegen. Von der überdurchschnittlichen absoluten
Steigerung bei den ausgewählten Kapiteln auf besondere Effizienzgewinne zu schlies-
sen ist aus Sicht der FMH deshalb spekulativ.
Ein hoher Anteil der Steigerung der TL an der gesamten Steigerung (AL und TL) in ei-
nem Kapitel, ergibt sich bei einem hohen Gewicht der Infrastruktur im Vergleich zu den
Gesamtkosten. Dies ist aber kein Indikator dafür, dass ein solches Kapitel überbewertet
ist.
Kapitel, die erst kürzlich revidiert wurden, werden ebenfalls gekürzt.
Durch die Kürzung ganzer Kapitel wird in keinster Weise berücksichtigt, dass sich die
Einzelleistungen innerhalb der Kapitel seit der ursprünglichen Tarifierung höchst unter-
schiedlich entwickelt haben.
Die Kürzung der TL betrifft tarifarisch gesehen die Angestellten-Löhne in hohem Masse:
Durchschnittlich 39% der Kosten, die mit der TL abgedeckt werden, sind Personalkos-
ten.
Bei vielen von den Kürzungen betroffenen Spezialitäten haben sich die Qualitätsstan-
dards und die Anforderungen an die Patientensicherheit in den letzten Jahren wesent-
lich erhöht.
(…) sieht die FMH keine gesetzliche Grundlage, warum durch eine sachgerechte Abbil-
dung der Hausärzte die Spezialistenleistungen zwingend um den genau gleichen Betrag
„günstiger“ werden müssen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist dies nicht nachvoll-
ziehbar. Die Frage, ob alle betroffenen Leistungen nach den Kürzungen noch kostende-
ckend erbracht werden können, wird völlig ausgeklammert; die möglichen Auswirkun-
gen auf den Alltag in Arztpraxis und Spital werden ausgeblendet.
Es kommt hinzu, dass als Folge fehlenden Zahlenmaterials, relativ willkürlich einzelne KKA / AEGLU Bereiche herausgegriffen und linear gekürzt werden. Dies ist nicht sachlich und daher
unzulässig.
Hinweis: Die Stellungnahme der AEGLU ist deckungsgleich mit der Stellungnahme
der KKA.