Bericht (13MB)
Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 52 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: M215-0122
1.3.4 Resultate der Prüfung der Agglomerationsprogramme
1.3.4.1 Erfüllung der Grundanforderungen
Von den 41 Agglomerationsprogrammen musste keines zurückgewiesen werden, weil es die Grundanforderungen nicht erfüllt hätte. Auch wenn nach wie vor für die nächste Generation in der Regel noch Verbesserungen vorzunehmen sind, ist dies doch Ausdruck einer insgesamt gesteigerten Qualität der eingereichten Agglomerationsprogramme.
1.3.4.2 Ergebnisse der Massnahmen-Priorisierung
Die Unterstützung durch den Bund ist konsequent auf diejenigen Massnahmen auszurichten, welche in Anwendung der in Artikel 17d MinVG formulierten Wirkungsziele das beste Kosten/Nutzen-Verhältnis aufweisen. Das Ergebnis der Massnahmen-Priorisierung ergibt mitzufinanzierende Massnahmen in folgenden Bereichen:
− Infrastrukturen Eisenbahn und Strasse: Grundidee des Infrastrukturfonds war es, die Agglomera-
tionen bei der Realisierung von zentralen Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs zu unterstützen. Der grösste Anteil der Bundesmittel soll deshalb solchen Infrastrukturen zukommen. Aufgrund seines vergleichsweise geringen Flächenverbrauchs und seiner hohen Ressourceneffizienz stehen dabei vorab im Kern der Agglomerationen Investitionen in den öffentlichen Verkehr im Vordergrund.
− Qualitätssprung im Langsamverkehr: In Agglomerationen kann der Langsamverkehr eine zentrale
Rolle übernehmen. Mit verhältnismässig geringen Kosten können hier erhebliche Wirkungen erzielt werden. Ein angemessener Anteil der Bundesgelder soll deshalb in Massnahmen investiert werden, die eine deutliche Verbesserung der Qualität im Langsamverkehr bewirken.
− Sicherheit von Strassenräumen: Ein wesentliches Wirkungsziel ist auch die Verkehrssicherheit. Mit
der Aufwertung von Ortsdurchfahrten kann mit verhältnismässig geringem Aufwand die Verkehrssicherheit massgeblich verbessert werden. Dabei spielt auch das subjektive Sicherheitsempfinden eine wichtige Rolle. Gleichzeitig dienen diese Massnahmen auch der Verbesserung der Aufenthaltsqualität und damit der Siedlungsqualität.
− Multimodale Drehscheiben im Umfeld von grösseren Bahnhöfen, welche alle Verkehrsmittel betref-
fen: sie spielen eine wesentliche Rolle, indem sie die kombinierte Mobilität fördern, so dass sie alle Potenziale des Verkehrssystem ausspielen können.
− Verkehrsmanagement: Dieser Massnahmentyp betrifft ebenfalls alle strassengebundenen Ver-
kehrsmittel und umfasst diverse Massnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses, auch das ein zentrales Wirkungsziel.
Für die Massnahmentypen im Bereich der Infrastrukturen im ÖV (Schiene/Eisenbahn, Trams, ÖV-Strasse), der Infrastrukturen im MIV, im Langsamverkehr, zur Sicherheit von Strassenräumen (Aufwertungen Ortsdurchfahrten), bei den multimodalen Drehscheiben und im Verkehrsmanagement sind die verschiedenen Massnahmen sowohl für die Prioritäten A als auch B im Anhang einzeln aufgeführt (Anhänge 1–16).
Verschiedene Massnahmen, die gemäss den gesetzlichen Grundlagen und der Weisung zwar über den Infrastrukturfonds mitfinanziert werden könnten, wurden als sogenannte Eigenleistungen eingestuft. Es handelt sich dabei um kleinere Einzelmassnahmen mit lediglich lokale Wirkung, die nicht Bestandteil eines umfassenden und flächendeckenden Gesamtpakets sind. Gemäss Subsidiaritätsprinzip kann deren Finanzierung den Trägerschaften aus eigener Kraft zugemutet werden.
Als Ergebnisse der Massnahmen-Priorisierung ergab sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 4,22 Milliarden Franken für die Massnahmen der A- Liste und von 3,97 Milliarden Franken für Massnahmen der B-Liste. Nachfolgend ist das Gesamt-Investitionsvolumen pro Agglomerationsprogramm für die Massnahmen der A- und B-Liste dargestellt (vgl. Abbildung 2).
14/52 233.8 Agglomerationsverkehr - M215-0122