Bericht (13MB)
Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 52 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: M215-0122
minderung des Schadstoffausstosses, einer ungenügenden Trendwende bezüglich Siedlungsflächenverbrauch oder aber fehlenden Massnahmen zur gezielten Aufwertung der Landschaft als Erholungs- und Naturraum.
- Eine reduzierte Bewertung im Wirkungskriterium «Verkehrssicherheit» ergab sich beispielsweise,
wenn die in der Analyse aufgeführten Unfallschwerpunkte nicht systematisch beseitigt werden. Im Vergleich zur 1. Generation wurde hier zudem der Verbesserung der subjektiven Sicherheit höheres Gewicht beigemessen.
Im Vergleich zur 1. Generation der Agglomerationsprogramme wurden keine Vorleistungspunkte mehr vergeben. Jedoch erfolgte die Beurteilung der aktualisierten Programme aufgrund der Wirksamkeit der
1. und 2. Generation der Agglomerationsprogramme.
Abbildung 3
Wirkungspunkte der Agglomerationsprogramme
10 Wirkungspunkte
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
Wirkungspunkte
Gesamthaft erreicht die Mehrheit (28 von 41) der Agglomerationsprogramme eine genügende Wirkung (zwischen 4 und 6 Punkten) (vgl. Abbildung 3). Rund ein Sechstel (7 von 41) der Agglomerationsprogramme kann als gut eingestuft werden (7 Punkte und mehr). Die maximal erreichte Punktzahl beträgt 9. Sechs Agglomerationsprogramme wurden mit weniger als 4 Punkten insgesamt als ungenügend beurteilt.
Aufgrund der Ergebnisse der Beurteilung der Programmwirkung (Nutzen) und der Ergebnisse der Massnahmen-Priorisierung, worauf die angerechneten Programmkosten basieren, ergibt sich das Kosten/Nutzen-Verhältnis und damit die Höhe des Bundesbeitrags (Beitragssatz) für die einzelnen Agglomerationsprogramme (vgl. Abbildung 4).
Die Gegenüberstellung der Programmwirkung mit den Programmkosten (vgl. Abbildung 4) zeigt, dass 6 Programme (Interlaken, Rheintal, Davos, Chur, Rivelac, Chablais) aufgrund ungenügender Programmwirkung keine Bundesbeiträge aus dem Infrastrukturfonds erhalten. Von den übrigen werden 4 Agglomerationsprogramme als teuer eingestuft, 22 Programme weisen mittlere Kosten und 9 Programme tiefe Kosten auf. In der Konsequenz profitieren 14 Agglomerationen von Bundesbeiträgen in der Höhe von 40 %, 19 Agglomerationen von Beiträgen in der Höhe von 35 % und 2 Agglomerationen von Beiträgen in der Höhe von 30 % (vgl. Abbildung 4).
16/52 233.8 Agglomerationsverkehr - M215-0122