Bericht (13MB)

Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 52 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: M215-0122

1.3.6 Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs – künftiger Finanzbedarf

1.3.6.1 Die Mitfinanzierung des Bundes im Agglomerationsverkehr

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (SR 101) befasst sich in zwei Artikeln mit den Städten und den Agglomerationen. Gemäss heutiger verfassungsmässiger Grundlage nimmt der Bund bei seinem Handeln Rücksicht auf die besondere Situation der Städte

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und der Agglomerationen (Art. 50 BV ). Gemäss Art. 86 BV erhebt der Bund eine Nationalstrassenabgabe, eine Verbrauchssteuer auf Treibstoffen sowie einen Zuschlag zu dieser Verbrauchssteuer und verwendet einen Teil dieser Erträge für Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

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in Städten und Agglomerationen (Art. 86 Abs. 3 lit. b ).

1.3.6.2 Die Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs erfolgt effizient und zielgerichtet

Mit der Mitfinanzierung des Bundes im Agglomerationsverkehr wird eine koordinierte Planung von Siedlung und Verkehr gefördert und die verschiedenen Verkehrsmittel im öffentlichen Verkehr, im motorisierten Individualverkehr als auch im Langsamverkehr koordiniert, optimiert und auf die Ziele und Massnahmen der Raumplanung abstimmt. Durch eine klare Ausrichtung der Mitfinanzierung auf die

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Wirkung und verbindliche Wirksamkeitskriterien , wird eine hohe Kosten-Wirksamkeit erreicht. Die Mitfinanzierung des Bundes im Agglomerationsverkehr hat insbesondere auch dazu beigetragen, dass über Gemeinde-, Kantons- und sogar Landesgrenzen hinweg koordinierte und miteinander abgestimmte Planungen von Siedlung und Verkehr gemeinsam erarbeitet und getragen werden. Die Prüfung der Programme der Agglomerationen und die klare Priorisierung durch den Bund gewährleistet, dass die finanziellen Mittel zielgerichtet eingesetzt werden.

1.3.6.3 Agglomerationsverkehr bleibt auch in Zukunft wichtig

Rund 75 Prozent der Schweizer Bevölkerung leben in Städten und Agglomerationen. 80 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in städtischen Gebieten. Sie sind die zentralen Wirtschaftsmotoren des Landes. Bevölkerung und Wirtschaft generieren aber auch ein starkes Verkehrsaufkommen. 85 bis 90 Prozent aller Staus der Schweiz entstehen in den Agglomerationsräumen, wo sich lokale, regionale und nationale Verkehrsnetze auf engstem Raum überlagern. In den Städten und Agglomerationen sind die Verkehrsprobleme am grössten. Sie haben zudem unmittelbar auch Auswirkungen auf die

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übergeordneten Netze und somit auf das Verkehrssystem des ganzen Landes. Es liegt daher auch im Interesse des Bundes, dass die Massnahmen zur Entschärfung dieser Probleme fristgerecht umgesetzt werden können. Gut funktionierende Verkehrssysteme sind von zentraler Bedeutung für die Lebensqualität und die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Schweiz.

Alle Perspektiven zum Verkehrswachstum gehen davon aus, dass die Probleme in den nächsten Jah-

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ren weiter zunehmen werden. Die als Grundlage dienenden Bevölkerungsprognosen des Bundesamts für Statistik (BFS) aus dem Jahre 2006 gingen bereits von einer weiteren Konzentration der Ein-

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wohnerentwicklung in den Agglomerationen aus. Die aktuellsten Bevölkerungsprognosen des BFS

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zeigen nun eine noch viel stärkere Einwohnerentwicklung. Die darauf aufbauenden Szenarien zur

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Bevölkerungsentwicklung in den Kantonen der Schweiz 2010-2035 des BFS gehen von einer viel stärkeren Konzentration der Einwohnerentwicklung in den Agglomerationen aus, als bisher ange-

8 Art. 50, Abs. 3: „Er [der Bund] nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete.“

9 Art. 86 Abs. 1: „Der Bund kann auf Treibstoffen eine Verbrauchssteuer erheben.“; Art. 86 Abs. „Er verwendet die Hälfte des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf allen Treibstoffen ausser den Flugtreibstoffen sowie den Reinertrag der Nationalstrassenabgabe für folgende Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr: … bbis. Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen; …“

10 Folgende Wirkungsziele stehen im Vordergrund und sind gesetzlich festgelegt (IFG bzw. MinVG): a) bessere Qualität des Verkehrssystems; b) mehr Siedlungsentwicklung nach innen; c) weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch; d) mehr Verkehrssicherheit. Siehe dazu Art. 4 und 7 Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (Infrastrukturfondsgesetz, IFG) vom 6. Oktober 2006 und Art. 17a bis 17d Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) vom 22. März 1985.

11 Die Staukosten betrugen im Jahr 2005 rund 1,5 Mrd. Franken. Siehe dazu: Bundesamt für Raumentwicklung (2007): Staukosten des Strassenverkehrs in der Schweiz, Aktualisierung 2000/2005.

12 Siehe dazu z.B. Verkehrsanalysen Bundesamt für Raumentwicklung (2006): Perspektiven des schweizerischen Personenverkehrs bis 2030 sowie Bundesamt für Raumentwicklung (2012): Ergänzungen zu den schweizerischen Verkehrsperspektiven bis 2030, Bern.

13 Bundesamt für Statistik (2006): Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2005-2050, Neuchâtel.

14 Bundesamt für Statistik (2010): Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2010-2060, Neuchâtel.

15 Bundesamt für Statistik (2011): Szenarien des BFS und Szenarien der Kantone, Neuchâtel, 29.03.2011. 23/52 233.8 Agglomerationsverkehr - M215-0122