Bericht (13MB)
Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 52 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 21Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: M215-0122
1.3.5.3 B-Liste
Die in der B-Liste ausgewiesenen Massnahmen sind wichtige Bestandteile der Agglomerationsprogramme und sollen – unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Mittel vorhanden sind (vgl. 1.3.6)
– in einer nächsten Generation (also der 3. Generation) voraussichtlich durch den Bund mitfinanziert werden (vgl. Tabelle 3, Spalte B-Liste). Der Bundesrat wird dem Parlament in einer nächsten Programmbotschaft in rund 4 Jahren die entsprechende Mittelfreigabe beantragen. Die B-Massnahmen werden dann gleichzeitig und gemäss den gleichen Kriterien wie neue Massnahmen nochmals geprüft, sodass Änderungen möglich sind.
1.3.5.4 Übersicht pro Agglomerationsprogramm
Die Prüfung der Agglomerationsprogramme ergibt Bundesbeiträge in der A-Liste von rund 1,6 Milliarden Franken und in der B-Liste von rund 1,4 Milliarden Franken, für die A- und B-Liste zusammen also insgesamt rund 3,0 Milliarden Franken. Mit den mit Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 freigegebenen 2,56 Milliarden Franken (vgl. Ziff. 1.2.1) für die dringlichen Projekte, den am 21. September 2010 für die 1. Generation freigegebenen 1,51 Milliarden Franken sowie dem beantragten Bundesbeschluss in der Höhe von knapp 1,56 Milliarden Franken sind insgesamt 5,63 Milliarden Franken freigegeben, sodass eine Reserve von rund 0.37 Milliarden Franken verbleibt. Dem stehen bereits B-Massnahmen der 2. Generation in Höhe von rund 1,4 Milliarden Franken gegenüber – dies ohne neue Massnahmen der vorgesehenen 3. und 4. Generation Agglomerationsprogramme. Die verbleibende Reserve wird sich im Laufe der Zeit zwar noch etwas erhöhen, da davon ausgegangen werden kann, dass für einzelne Massnahmen der 1. und 2. Generation zum Beispiel die dafür vorgesehenen Mittel nicht voll ausgeschöpft werden oder aber zum Beispiel aufgrund von negativen Volksentscheiden einzelne Massnahmen nicht realisiert werden können. Dennoch reicht die Reserve nicht für eine weitere Generation derselben Grössenordnung. Auf die sich in diesem Zusammenhang stellenden Herausforderungen wird in Ziffer 1.3.6 näher eingegangen. Zudem gilt es zu beachten, dass beim Wegfall gewisser Massnahmen auch deren beabsichtigte Wirkung nicht erzielt werden kann.
21/52 233.8 Agglomerationsverkehr - M215-0122