Bericht (13MB)

Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 52 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: M215-0122

Dringende und baureife Projekte des Agglomerationsverkehrs

o. TG Kerntangente Frauenfeld Projekt abgebrochen (Volksabstim-

mung)

p. VD Ouchy–Les Croisettes, Métro M2 In Betrieb, eröffnet am 18.09.2008;

abgerechnet

q. VD Bahnhof Prilly–Malley, RéseauExpressVaudois (REV) In Betrieb, Abrechnung 2015

r. VD Durch TL-Netz 2008 bedingte Ausbauten Im Bau, geplante Inbetriebnahme

Dezember 2015

s. GE Tram Cornavin–Meyrin–CERN (TCMC) In Betrieb, Abrechnung 2013

t. GE Tram Onex–Bernex In Betrieb, Abrechnung 2014

Auch wenn es für eine Einschätzung der Wirkung noch zu früh ist, kann doch bei einzelnen in Betrieb stehenden Massnahmen bereits heute eine spürbare Wirkung festgestellt werden. Die Métro M2 in Lausanne beispielsweise hat die erwarteten Passagierzahlen bereits übertroffen und stellt ein wesentliches Element der Lebensqualität und Standortattraktivität der Agglomeration Lausanne-Morges dar. Der Wankdorfplatz in Bern ist Schlüssel zur bereits voll einsetzenden Realisierung des bedeutendsten kantonalen Entwicklungsschwerpunkts von Bern.

1.2.2 Programm Agglomerationsverkehr 1. Generation, Stand der Umsetzung

Das Parlament hat am 21. September 2010 mit dem „Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel

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ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr“ vom 21. September 2010 Mittel in der Höhe von 1510,62 Millionen Franken für das Programm Agglomerationsverkehr der 1. Generation freigegeben.

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Auf dieser Basis konnten die Leistungsvereinbarungen gemäss Art. 24 MinVV zwischen dem UVEK und der Trägerschaft des jeweiligen Agglomerationsprogramms geschlossen werden. Innerhalb von deutlich weniger als einem Jahr konnten alle 26 Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

Für die einzelnen Massnahmen und Massnahmenpakete konnten, nach erfolgter Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen die Finanzierungsvereinbarungen mit den zuständigen Fachämtern ASTRA und BAV unterzeichnet werden. Mit den per 31.12.2012 abgeschlossenen 57 Finanzierungsvereinbarungen (ASTRA: 48 Vereinbarungen mit insgesamt 159 Millionen Franken / BAV: 9 Vereinbarungen mit insgesamt 395 Millionen Franken) ist ein Bundesbeitrag in der Höhe von 554 Millionen Franken verpflichtet. Dieser Gesamtbetrag entspricht rund 37 Prozent des gesamten Kredites für die

1. Generation der Agglomerationsprogramme. Seit Anfang 2011 und bis Ende 2012 konnten aus dem Kredit für das Programm Agglomerationsverkehr der 1. Generation durch die Agglomerationen bisher rund 230 Millionen Franken beim Bund abgerufen werden, was rund einem Sechstel des Kredits entspricht. Die Mitfinanzierung der 1. Generation der Agglomerationsprogramme ist somit erfolgreich angelaufen. Nach der noch kurzen Erfahrung aus den ersten zwei Jahren zeigt sich aber auch, dass sich das neue Instrument der Programmfinanzierung im Agglomerationsverkehr zwischen den jeweiligen Partnern von Bund, Kantonen, Agglomerationen, Städten und Gemeinden noch besser einspielen muss, um eine rasche Umsetzung gewährleisten zu können.

Für eine Wirkungsbeurteilung ist es noch zu früh, da erst vereinzelte Massnahmen bereits umgesetzt sind. Es kann aber festgestellt werden, dass die Umsetzung der mitfinanzierten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen und der nichtmitfinanzierten Siedlungs- und Verkehrsmassnahmen voranschreitet. Als weiteren Erfolg der Agglomerationsprogramme ist festzustellen, dass das Verständnis für eine gemeinsame Planung von Kantonen, Städten und Gemeinden in funktionalen Räumen deutlich zugenommen hat.

1 BBl 2010 6901

2 SR 725.116.21, AS 2007 5987 8/52 233.8 Agglomerationsverkehr - M215-0122