Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten
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2.4.2.4 Finanzielle Auswirkungen der Massnahmen zur Gleichbehandlung im Bereich der AHV-Beiträge
Die nachfolgende Tabelle 2-16 zeigt die Veränderung der Beitragseinnahmen auf Grund der Aufhebung der sinkenden Beitragsskala und der Anpassung des Beitragssatzes in ihrer zeitlichen Entwicklung.
Tabelle 2-16
Verbesserung der Einnahmen durch die Aufhebung der sinkenden Beitragsska-
la und die Anpassung des Beitragssatzes Beträge in Millionen Franken, zu Preisen von 2013 Jahr Sinkende Skala Beitragssatz Total 2019 113 152265
2020 115 153269
2021 117 155272
2022 118 157275
2023 119 158277
2024 120 160280
2025 121 161283
2026 122 163285
2027 123 164288
2028 124 166290
2029 125 168293
2030 127 169296
Die Aufhebung der sinkenden Beitragsskala und die Anhebung der Beiträge um 0,6 Prozentpunkte für Selbstständigerwerbende bringen im Jahr 2030 Mehreinnahmen für die AHV von 296 Millionen Franken. Die Aufhebung der sinkenden Beitragsskala bringt ebenso der IV Mehreinnahmen von 22 Millionen Franken und der EO von 8 Millionen Franken.
Betreffend Neuregelung der Einkäufe Selbstständigerwerbender in die 2. Säule (vgl. Ziff. 2.4.2.3) hat eine Auswertung der Steuerverwaltung des Kantons Zürich für die Steuerperiode 2010 ergeben, dass Selbstständigerwerbende Einkäufe in die 2. Säule im Umfang von rund 100 Millionen Franken getätigt haben. Dabei wurde auch festgestellt, dass nur knapp 3 Prozent aller Selbstständigerwerbenden solche Einkäufe getätigt haben und dass das Durchschnittseinkommen dieser Personen fast sechsmal höher ist als das Durchschnittseinkommen aller Selbstständigerwerbenden. Da nicht voraussehbar ist, welchen Einfluss die neuen Bestimmungen auf die individuelle Optimierung der finanziellen Situation der Selbstständigerwerbenden haben wird bzw. wie diese darauf reagieren werden, können die Auswirkungen auf die AHV-Beiträge nicht seriös abgeschätzt werden, weshalb auf eine Schätzung verzichtet wird.