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Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 4 Seiten
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Verordnung vom 15. Oktober 199811 betreffend die Übernahme von Verlusten bei Bürgschaften mit erhöhtem Risiko oderder Verordnung vom 28. Februar 2007 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen behandelt.
2 Entscheide über die Anerkennungen, die gestützt auf die Verordnung vom 28. Februar 2007 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen verfügt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Art. 21 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Didier Burkhalter
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
11 AS 1998 2644