Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/35: Änderung der Anhänge der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 9 Seiten
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2.4 Anhang 4: Höhere Fachschulen für Land- und Waldwirtschaft
Ziffer 1 Bst. c
Neue Fachrichtung:
c. Weinbautechnik
Die neu in den Anhang 4 der MiVo-HF aufzunehmende Fachrichtung "Weinbautechnik" und der dazugehörige Bildungsgang HF "Weinbautechnik" sind Teil eines umfassenden Bildungsprojektes im Berufsfeld "Landwirtschaft und spezialisierte Berufe". Alle Ausbildungen im Berufsfeld "Landwirtschaft und spezialisierte Berufe" auf Tertiär-B-Stufe werden erneuert und in das Berufsbildungsgesetz integriert. Der neue Bildungsgang "Weinbautechnik" rundet zusammen mit den eidgenössischen Prüfungen und den bestehenden Bildungsgängen "Agrartechnik" und "Agrowirtschaft" das Angebot eidgenössisch anerkannter Ausbildungen im Berufsfeld "Landwirtschaft und spezialisierte Berufe" im Tertiär-B-Bereich ab. Der neue HF-Bildungsgang bringt für die Weinbau- und Kellereibranche ein neues, zusätzliches Berufsprofil, welches von der Branche als zeitgemäss erachtet wird und angesichts der arbeitsmarktlichen Herausforderungen der Zukunft erforderlich ist. Die gesamte Branche hat sich sowohl zu Beginn des Erarbeitungsprozesses des neuen Bildungsgangs wie auch bei der Ausarbeitung des Rahmenlehrplans dafür ausgesprochen, dem WBF eine Aufnahme dieser neuen Ausbildung in die MiVo-HF zu beantragen.
Alle in der Branche aktiven Organisationen und alle Bildungsanbieter haben aktiv dazu beigetragen, unter Federführung der OdA AgriAliForm ein national und international klar positioniertes Berufsprofil zu entwickeln und sind über die OdA AgriAliForm in die Trägerschaft des Rahmenlehrplans für den Bildungsgang integriert.
Der neue Bildungsgang "Weinbautechnik" ersetzt den in der Westschweiz bislang existierenden interkantonalen Diplomlehrgang der EIG Changins und wird in der Deutschschweiz unter Federführung der Landwirtschaftsschule Strickhof-Wädenswil umgesetzt werden. Sowohl die OdA wie auch die bislang aktiv beteiligten Bildungsanbieter gehen von jährlich 50 bis 70 Kandidatinnen und Kandidaten aus.
Die Abgrenzung des Abschlusses "dipl. Weinbautechnikerin HF" / "dipl. Weinbautechniker HF" zu anderen Abschlüssen auf Stufe der höheren Berufsbildung ist gegeben.
Für den Bildungsgang "Weinbautechnik" gelten folgende eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse (EFZ) als einschlägig:
Winzerin EFZ / Winzer EFZ, Weintechnologin EFZ / Weintechnologe EFZ
Die Arbeiten zum Rahmenlehrplan sind weit fortgeschritten.
Ziffer 4 Bst. c
Neuer Bildungsgang:
c. Weinbautechnik
Neuer Titel:
"dipl. Weinbautechnikerin HF" / "dipl. Weinbautechniker HF"
Aufgrund der Änderung in Ziffer 1 muss auch Ziffer 4 ergänzt werden.
Die Titelwahl erfolgte aufgrund einer systematischen Titelanalyse im gesamten Berufsfeld "Landwirtschaft und spezialisierte Berufe". Der neue HF-Titel Weinbautechnikerin / Weinbautechniker unterscheidet sich von den anderen eidgenössischen Titeln der Weinbau- und Kellereibranche. In Analogie
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