Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/52: Teilrevision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen (Medizinalberufeverordnung, MedBV) · 5 Seiten
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wurden diese Gesuche den Diplomanerkennungen gleichgestellt, weshalb nun auch der selbe Gebührenrahmen zur Anwendung gelangt.
3. Finanzielle und personelle Auswirkungen für den Bund und die Kantone
Durch die Erhöhung der Gebühren für die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel lassen sich sämtliche Kosten decken, die durch diese Verfahren verursacht werden, und die notwendigen personellen Ressourcen für die Ausführung dieser Aufgaben können sichergestellt werden. Aus den gleichen Gründen werden auch die Gebühren für Gesuche im Hinblick auf die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb eines eidgenössischen Diploms oder Weiterbildungstitels heraufgesetzt. Für die neue Meldepflicht der Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer werden ebenfalls Gebühren eingeführt.
Die übrigen dargelegten Änderungen haben für den Bund keine finanziellen Auswirkungen.
Für die Kantone hat die Revision keine finanziellen Auswirkungen.
4. Auswirkungen für die Berufsverbände
Als Voraussetzung für die Schaffung des neuen eidgenössischen Weiterbildungstitels in Handchirurgie wurde der Weiterbildungsgang in Handchirurgie im Juni 2013 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt für sieben Jahre. Danach muss sie erneuert werden, wobei die zuständige Weiterbildungsorganisation die Akkreditierungsregeln und Qualitätsstandards zu berücksichtigen hat.