Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU

Kurzfassung

a) Gegenstand der Vernehmlassung

Gegenstand der Vernehmlassung ist der Vorschlag für eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 26. Juni 2013. Die USG-Revision bildet einen indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“. Die USG-Revision will geeignete Rahmenbedingungen gesetzlich verankern, um den Konsum ökologischer zu gestalten, Stoffkreisläufe zu schliessen und um Informationen zur Ressourceneffizienz bereitzustellen. Die Wirkung dieser Massnahmen wird verstärkt durch die Förderung von freiwilligen Initiativen im Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

b) Eingegangene Stellungnahmen und Gesamtbild

Mit dem Schreiben vom 26. Juni 2013 wurden 139 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen. Bis zum 21. Oktober 2013 sind insgesamt 148 Stellungnahmen eingegangen, wovon 86 von eingeladenen Adressaten eingereicht wurden. 53 Eingeladene haben auf eine Stellungnahme verzichtet.

Die Vernehmlassungsvorlage ist eingehend kommentiert worden. Von den 148 Vernehmlassungsteilnehmern äussern sich 108 insgesamt zustimmend. Dazu gehören ausser einem alle Kantone und die BPUK, fünf Parteien (CVP, SP, GLP, GPS, EVP), zwei Verbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SGemV, SSV), zehn Wirtschaftsorganisationen, alle teilnehmenden Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, drei Konsumentenorganisationen, 20 Verbände der Abfallwirtschaft, vier Vertreter des Detailhandels (IG DHS, Coop, Migros, SWISSCOFEL), drei Vertreter der Waldwirtschaft und 24 weitere Vernehmlassungsteilnehmer. Eine grosse Mehrheit der Befürwortenden fordern aber mehr und griffigere Bestimmungen, andere fordern den Verzicht auf einzelne Massnahmen oder deren Abschwächung (vgl. Ziffer 4).

38 Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die Vernehmlassungsvorlage in der vorliegenden Form ab, nämlich ein Kanton (AR), drei Parteien (SVP, FDP, BDP), ein Verband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB), 13 Wirtschaftsorganisationen (u.a. economiesuisse, Gewerbeverband), eine Konsumentenorganisation, fünf Verbände der Abfallwirtschaft, vier Vertreter des Detailhandels (SRF, GastroSuisse, SBC, Jardin Suisse) und 10 weitere. Begründet wird die Ablehnung insbesondere mit dem Argument, das heutige USG sei ausreichend für weitere Massnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz. Zudem würde die Vorlage unverhältnismässige Staatseingriffe ermöglichen, dabei aber die durch die „Kann“-Formulierungen entstehenden Folgekosten für die Wirtschaft weitgehend offen lassen.

Weiter kann danach unterschieden werden, ob die Revision als zu weitgehend oder zu wenig weitgehend beurteilt wird: Für 67 Vernehmlassungsteilnehmer gehen die neuen Bestimmun-