Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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rund 2‘000 Franken und Jahr belaufen. Das ergibt insgesamt einen finanziellen Ressourcenbedarf von rund 1,2 Millionen Franken. Die administrativen Kosten in den Unternehmen und die Investitionskosten sind bei dieser Ressourcenabschätzung nicht berücksichtigt.
3.4. Vereinbarkeit mit internationalem Recht
Aktuell ist das SECO daran, die verschiedenen Regelungen zur Befreiung auf ihre Vereinbarkeit mit internationalem Recht zu prüfen. Mit Bezug auf die laufenden Verhandlungen für ein Strom-/Energieabkommen sollten insbesondere keine Regelungen geschaffen werden, die mit dem EU-Recht nicht vereinbar wären. Ein besonderes Augenmerk ist u.a. auf öffentliche Mittel zu richten, die eingesetzt werden, um bestimmte Wirtschaftszweige zu fördern oder nationale Industrien zu schützen.
3.5. Bewertung
Solange die Netzzuschläge wie heute, in Form einer Finanzierungsabgabe ausgestaltet sind, hat die vorgeschlagene Regelung gemäss Art. 15 EnG keine direkten energiepolitischen Zielkonflikte.
Allerdings fehlt bei den Befreiungskriterien die Vorgabe, dass das Unternehmen dem int.
Wettbewerb ausgesetzt sein muss. So könnten in einem gewissen Masse auch Unternehmen befreit werden, denen keine Wettbewerbseinbussen drohen.
Zielvereinbarungen wirken sich (in einer ersten Phase) aufgrund der teilweisen Überwindung der Informations- und Motivationshemmnisse insgesamt (leicht) positiv auf die Energieeffizienz und damit auch auf die Wettbewerbsfähigkeit und die gesamtwirtschaftliche Effizienz aus, verglichen mit einem System mit Ausnahmeregelungen aber ohne Zielvereinbarungen. Es ist aber weniger effizient als ein System ohne Ausnahmeregelungen. Da die bestehenden Effizienzpotentiale bereits mit anderen Massnahmen adressiert werden (CO2-
Zielvereinbarung, kant. Grossverbraucherartikel, siehe oben), ist die Effizienzsteigerung der verlangten Zielvereinbarung in dieser Massnahme als gering einzuschätzen, und das Kosten-Nutzen-Verhältnis steht insbesondere, wenn die rückerstatteten Netzzuschläge als indirekte Kosten hinzugezählt werden in einem eher schlechten Verhältnis.
In einer längerfristigen Betrachtung kann das System der Zielvereinbarungen kontraproduktive oder strukturverzerrende Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft haben. Das Festlegen von betriebsspezifischen Zielpfaden schützt inneffiziente Unternehmen vor gesamtwirtschaftlich effizienten Anpassungen (vgl. Ecoplan/EBP160).
160 Ecoplan/EBP, Volkswirtschaftliche Massnahmenanalyse zur Energiestrategie 2050 im Auftrag des SECO (derzeit noch in Erarbeitung).