Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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gesamtwirtschaftlich effizienten Anpassungen (vgl. Ecoplan/EBP158).
3.2.3. Verteilungseffekte
Der durch die Befreiung verursachte Ertragsausfall muss angesichts den in der ES2050 vorgeschlagenen Zubauzielen für erneuerbare Energien von den übrigen Strombezügern kompensiert werden und dies erhöht deren Abgaben. Die stromintensiven Unternehmen werden zulasten von mittleren und geringen Stromverbraucher sowie von Haushalten befreit. Abgaben auf Energien haben in der Regel eine regressive Wirkung zulasten ärmerer Haushalte.
3.3. Vollzugsaufwand
Die Unternehmen erarbeiten mit Hilfe einer Agentur eine Zielvereinbarung. Das BFE oder die von ihm beauftragten Auditoren prüfen die Zielvereinbarungen. Die Agentur stellt den Unternehmen ein Monitoringtool zur Verfügung. Mit dessen Hilfe erfolgt die Überwachung der Zielvereinbarungen und die Erstellung der Berichte. Aufgrund der Berichte überprüft das BFE die Einhaltung der Zielvereinbarung im Strombereich. Bei einzelnen Unternehmen erfolgen bei Bedarf vertiefte Überprüfungen, die das BFE selbst durchführt oder mandatierten Auditoren überträgt. Die Unternehmen reichen beim BFE jährlich ein Rückerstattungsgesuch ein. Das BFE überprüft darauf basierend mit Hilfe externer Spezialisten das Verhältnis der Elektrizitätskosten zur Bruttowertschöpfung (Stromintensität). Ebenfalls wird von diesen Spezialisten die Höhe der Rückerstattung berechnet. Der Zahlungsverkehr wird durch die Stiftung KEV abgewickelt. Zur Ausstellung von Verfügungen muss für spezielle Fälle die ElCom beigezogen werden.
Der Prozess der Erarbeitung von Zielvereinbarungen von Unternehmen mit dem Bund ist ein etabliertes System. Bis Ende 2011 befanden sich knapp 2250 Unternehmen159 in einem Zielvereinbarungsprozess. Die Kosten der Zielvereinbarungen ohne Investitionskosten der Massnahmen beliefen sich 2011 auf 17 Mio. Fr. Diese Kosten werden von den Unternehmen (13,2 Mio. Fr.), EnAW (1.4 Mio. Fr.) und Bund (2,45 Mio. Fr.) getragen. Die durchschnittlichen Kosten betrugen rund 7000 Fr./Jahr je Zielvereinbarung. Der Anteil Bund betrug rund 1000 Fr.
Durch die neue Regelung müssten 300 bis 600 neue Zielvereinbarungen erarbeitet oder bereits bestehende Zielvereinbarungen ergänzt werden. Die Zusatzkosten dürften deutlich geringer sein als die bisherigen Durchschnittskosten. Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Zielvereinbarungen, der Prüfung der Bruttowertschöpfung und der Berechnung der Stromintensität und des Rückerstattungsbetrages entsteht zusätzlicher Aufwand. Beim BFE sind dazu rund 200 Stellenprozente und bei Swissgrid (Stiftung KEV) rund 100 Stellenprozente notwendig. Die Erfahrungen mit der bisherigen für die Berechnung der Stromintensität und des Rückerstattungsbetrages beauftragten externen Wirtschaftsprüfungs- Treuhand- und Beratungsgesellschaft (BDO) zeigen, dass sich die Prüfkosten pro Unternehmen auf
158 Ecoplan/EBP, Volkswirtschaftliche Massnahmenanalyse zur Energiestrategie 2050 im Auftrag des SECO (derzeit noch in Erarbeitung)
159 EnAW Zahlen und Fakten 2011