Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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CO2-Zielvereinbarung oder den kantonalen Grossverbraucherartikeln erfasst werden. Es ist noch unklar, inwieweit die hier geforderten Zielvereinbarungen noch eine zusätzliche Effizienzwirkung auslösen können. Gegenüber den herkömmlichen Zielvereinbarungen müssen 20 Prozent des rückerstatteten Betrags in zusätzliche Energieeffizienzmassnahmen investiert werden. Aufgrund dieser Verschärfung könnten diese Zielvereinbarungen eine gewisse zusätzliche Wirkung haben.
3.2.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
Mit den durch die Netzzuschläge finanzierten Förderprogrammen wird eine technologiespezifische Förderung betrieben, mit dem Risiko dass finanzielle Mittel in wirtschaftlich nicht rentable Projekte gesteckt werden. Daher ist mit BIP-Einbussen zu rechnen. Die mit den erneuerbaren Energien erwarteten positiven externen Effekten haben demgegenüber positive Auswirkungen im Bereich der energie- und umweltpolitischen Zielsetzungen, was sich positiv auf die Wohlfahrt auswirken kann. Die Auswirkungen auf die Beschäftigung sind schwierig einzuschätzen und es können keine generellen Aussagen gemacht werden, ob Förderprogramme netto zu einer Beschäftigungszunahme oder -abnahme führen.
Die Befreiung der energieintensiven Branchen von fiskalischen Abgaben vermeidet strukturellen Auswirkungen. Dies gilt so für reine Finanzierungsabgaben, mit der keine energiepolitisch erwünschte Lenkungswirkung beabsichtigt wird.
Allerdings fehlt bei den Befreiungskriterien die Vorgabe, dass das Unternehmen dem int.
Wettbewerb ausgesetzt sein muss. So könnten in einem gewissen Masse auch Unternehmen befreit werden, denen keine Wettbewerbseinbussen drohen.
Die Zuschläge auf den Übertragungskosten der Hochspannungsnetze sind zweckgebunden und stehen für die Erfüllung anderer Staatsaufgaben damit nicht zur Verfügung. Aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen ist dies problematisch. Zweckbindungen von Einnahmen schränken den Spielraum für die Bildung finanzpolitischer Prioritäten ein, vermindern eine effiziente Zuteilung staatlicher Mittel und schmälern damit letztlich die Leistungsfähigkeit des Staates. Die Finanzierung von Fördermassnahmen sollte deshalb aus dem ordentlichen Staatsbudget erfolgen.
Zielvereinbarungen wirken sich (in einer ersten Phase) aufgrund der teilweisen Überwindung der Informations- und Motivationshemmnisse insgesamt (leicht) positiv auf die Energieeffizienz und damit auch auf die Wettbewerbsfähigkeit und die gesamtwirtschaftliche Effizienz aus. Die Effizienzsteigerung dürfte die administrativen Kosten der Zielvereinbarung überkompensieren. Da die bestehenden Effizienzpotentiale bereits mit anderen Massnahmen adressiert werden (CO2-Zielvereinbarung, kant. Grossverbraucherartikel, siehe oben), ist die wirtschaftliche Effizienzsteigerung der verlangten Zielvereinbarung in dieser Massnahme jedoch als gering einzuschätzen.
In einer längerfristigen Betrachtung kann das System der Zielvereinbarungen
kontraproduktive oder strukturerhaltende Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft haben.
Das Festlegen von betriebsspezifischen Zielpfaden schützt inneffiziente Unternehmen vor